Totschlagfallen verboten
In Brandenburg gilt ab Juni eine neue Jagdverordnung. Nun darf man auch nachts auf Waschbären schießen - auf Füchse hingegen nur tagsüber. Totschlagfallen werden komplett verboten. Der Jägerverband nennt die Verordnung "demokratiefeindlich".
In Brandenburg gelten bald neue Jagdregeln: Das Land hat am Donnerstag eine geänderte Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetztes [brandenburg.de] veröffentlicht, die zum 1. Juni in Kraft tritt. Demnach werden Totschlagfallen grundsätzlich verboten. Es dürfen nur noch Fallen benutzt werden, die keine Tiere verletzen (Lebendfallen).
"Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung auch zum Ziel gesetzt, den Tierschutz bei der Jagd zu verbessern", teilte Umweltminister Axel Vogel (Grüne) am Donnerstag mit. Die Verordnung sei an aktuelle Anforderungen angepasst worden, wie Vogels Ministerium mitteilte. Das Jagdgesetz selbst werde in dieser Legislaturperiode nicht mehr geändert.
Brandenburger Jägerinnen und Jäger dürfen ab Juni Nachtsichtgeräte bei mehr Tierarten als bisher benutzen. Laut der neuen Verordnung dürfen dann nicht nur Wildschweine, sondern auch Marderhunde und Waschbären im Dunkeln geschossen werden.
Einige invasive Tierarten wie Bisam und Nutria fallen aus der Liste der jagdbaren Arten raus. Für diese Tiere sind nun die Gewässerverbände zuständig, wie das Brandenburger Umweltministerium mitteilte. Die Jäger können sich aber weiterhin am "Management dieser invasiven Arten" beteiligen.
Änderungen gibt es auch bei den Jagd- und Schonzeiten bei Rot, Reh- und Damwild. Diese sind zugunsten des Wildes, vor allem von Muttertieren, jetzt großzügiger. Dafür kommt eine weitere Vogelart auf die Liste der jagdbaren Tierarten: die Ringelgans.
Der Landesjagdverband Brandenburg hat Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) aufgefordert, die Verordnung zurückzunehmen. Diese sei "demokratiefeindlich und ignoriere den ländlichen Raum", heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Freigabe von Nachtsichttechnik wäre unter anderem auch für die Fuchsjagd nötig gewesen, so der Landesjagdverband. Das diene dem Schütz von bodenbrütenden Vogelarten. Zudem erschwere die Beschränkung der Fallenjagd die Jagd auf Raubwild. Die Verlängerung der Jagdzeiten für wiederkäuendes Schalenwild unterstreiche die Wildtierfeindlichkeit des Landwirtschaftsministeriums und sei "tierschutzwidrig".
Die Jäger kritisieren, dass die invasiven Arten Bisam und Nutria aus dem Jagdrecht entfernt werden. Es "würden zusätzliche Schäden an Dämmen und Deichen drohen, die in den letzten Jahren durch Eigeninitiative der jagdberechtigten Bewirtschafter reduziert werden konnten", hieß es in einer Liste von Änderungsvorschlägen, die dem rbb vorliegt.
Sendung: Antenne Brandenburg, 23.05.2024, 16:30 Uhr
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