Berlin
Der Wissenschaftsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition einer Verschärfung des Berliner Hochschulgesetzes zugestimmt. Vorgesehen sind demnach mehr Sanktionsmöglichkeiten der Hochschulen bei Gewalttaten. Noch vor der Sommerpause will die Koalition die Hochschulgesetzänderungen im Plenum des Abgeordnetenhauses beschließen.
Der Opferschutz solle in den Mittelpunkt gerückt werden, betonten der CDU-Wissenschaftspolitiker Adrian Grasse und der SPD-Abgeordnete Marcel Hopp in der Ausschussitzung am Montag. Studierende müssten sich auf ihrem Campus sicher fühlen können.
Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung sollen deshalb Hochschulen bei Gewaltvorfällen künftig mit abgestuften Maßnahmen vorgehen können. Die können bis zu einer Exmatrikulation reichen, wenn ein Täter strafrechtlich verurteilt worden ist. Die Hochschulen sollen Tatverdächtigen auch ein bis zu neunmonatiges Hausverbot erteilen können. Es kann bei wiederholten Vorfällen erneut angeordnet werden.
Von der Opposition kamen im Wissenschaftsausschuss kritische Worte zu dem Vorhaben. Tobias Schulze (Linke) sprach von einem "untauglichen Instrument". Er erwarte, dass die Exmatrikulationen vor Gericht keinen Bestand haben werden. "Selbst Leute im Knast, verurteilte Straftäter, werden dazu angehalten, zur Resozialisierung ihr Studium fortzusetzen", argumentiert Schulze. Die Grünen-Politikerin Silke Gebel forderte, das Klima an den Hochschulen zu verbessern sowie Beschwerdestellen zu stärken.
Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) betonte, die Hochschulen wollten mehr Instrumente, um auf Gewaltvorfälle reagieren zu können. Anlass war die Gewalttat im Februar auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität (FU) durch einen anderen Studenten.
Czyborra äußerte sich auch zu der Besetzung des sozialwissenschaftlichen Instituts der Humboldt-Universität (HU) im Mai sowie zu Aktionen an der FU durch pro-palästinensische Studierende. Sie sagte, ein Drittel der Beteiligten seien Studierende gewesen, zwei Drittel dagegen nicht. Czyborra geht davon aus, dass es sich bei dem "gewaltbereiten, harten Kern" nicht um Studierende handelt. Hier greife nicht das Ordnungsrecht der Hochschulen, sondern das Strafrecht.
Nach der Besetzung an der HU am 22. Mai hat die Polizei 230 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das geht aus der Antwort der Wissenschaftsverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Grasse hervor, die dem rbb vorliegt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 17.06.2024, 13:30 Uhr
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