Nach Gewaltvorfall an der FU
Die schwarz-rote Koalition in Berlin hat sich darauf geeinigt, das Hochschulgesetz zu verschärfen.
Künftig soll es wieder möglich sein, Studentinnen und Studenten zu exmatrikulieren, wenn sie Ordnungsverstöße begehen. Das soll aber nur als letzter Schritt gehen - und nur dann, wenn es eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung gibt.
Auch beim Hausrecht soll es eine Verschärfung geben: Unis können dann zum Beispiel ein Hausverbot "bei extremen Fällen" für neun Monate verhängen - und nicht wie bislang nur für drei.
Das Abgeordnetenhaus muss der Änderung noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache.
Ziel der neuen Regelungen sei ein gewalt- und angstfreier Hochschulbetrieb, so Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) im Februar dieses Jahres. Hochschulmitglieder sollten vor Gewalt und Beeinträchtigungen geschützt werden. Hochschulen sollen damit bei Gewaltvorfällen abgestufte Maßnahmen gegenüber Studierenden verhängen können. Sie reichen von Rügen, dem Ausschluss von Lehrveranstaltungen bis hin zu einer Exmatrikulation.
Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus kritisiert, die im Gesetzentwurf "weit gefassten Definitionen von Störung und Ordnung" machten das Ordnungsrecht anfällig für Missbrauch. Die Grüne Jugend Berlin sieht in der geplanten Hochschulgesetzänderung eine "massive Verletzung der demokratischen Rechte von Studierenden".
Die Möglichkeit einer Exmatrikulation war erst 2021 von Rot-Grün-Rot abgeschafft worden. Seither ist Berlin nach früheren Angaben das einzige Bundesland ohne eine solch scharfe Sanktionierung - das bisher geltende Hochschulgesetz sieht höchstens ein dreimonatiges Hausverbot vor.
Die Freie Universität Berlin hatte Anfang Februar 2024 ein dreimonatiges Hausverbot gegen einen Studenten erlassen, der einen jüdischen Kommilitonen angegriffen haben soll. Die Maßnahme geschehe "zum Schutz der Mitglieder der Hochschule". Online-Lehrformate waren von der Entscheidung nicht berührt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 12.06.2024, 14:21 Uhr
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