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Audio: rbb24 Inforadio | 02.06.2024 | Nachrichten | Quelle: imago images/M.Bihlmayer

Berlier Polizei und Justiz

Nach Cannabisteillegalisierung: Gestrichene Täterfahndungen und reduzierte Strafen

In Berlin wurden bisher in 92 Fällen bereits verhängte Strafen wegen Verstößen mit Marihuana oder Haschisch reduziert. Das teilten die Staatsanwaltschaften der Hauptstadt mit. Nach Recherchen der Nachrichtenagentur dpa wurden in Berlin etwa 100 Fahndungen nach Straftätern zurückgenommen. In vielen Fällen kamen Verurteilte frei, eine bundesweite Gesamtzahl allerdings liegt bislang nicht vor.

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Cannabis-Anbau: im Kleingarten verboten

Seit 1. April dürfen Erwachsene Cannabis selbst anbauen. Das gilt allerdings nicht für Kleingärten - mit einer Ausnahme.

Zehntausdende Verfahren auf dem Prüfstand

Nach der Teillegalisierung von Cannabis vor zwei Monaten muss die Justiz in Deutschland Zehntausende Verfahren und Strafen neu überprüfen. Das sind bundesweit mehrere zehntausend Verfahren und Strafen.

Seit dem 1. April dieses Jahres sind der Besitz bestimmter Mengen Cannabis, der private Anbau und der Konsum der Droge auch in der Öffentlichkeit bundesweit für Menschen ab 18 Jahren unter Auflagen erlaubt. Es dürfen nicht mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitgeführt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. Verstöße können mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Mit dieser Teillegalisierung gibt es eine Amnestie für Menschen, die wegen Cannabis-Besitzes in kleineren Mengen strafrechtlich verfolgt wurden. In der Praxis ist das für die Staatsanwaltschaft mitunter mit viel Aufwand verbunden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.06.2024, 01:00 Uhr

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