Brandenburger AfD will auch gegen Nachtragshaushalt klagen
Nach dem juristischen Erfolg gegen das Brandenburg-Paket will die AfD auch gegen den angepassten Nachtragshaushalt 2024 vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg klagen. Das habe die Fraktion am Dienstag beschlossen, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt in Potsdam. Im Dezember 2022 hatte die AfD gegen das vom Landtag beschlossene rund 1,8 Milliarden Euro umfassende Paket geklagt und zum Teil Recht bekommen.
Im Kreistag in Oberspreewald-Lausitz wollte erstmals ein Fraktionsbündnis aus AfD und "Die Heimat" - ehemals NPD - einziehen. Jetzt plant die AfD, ein Parteiausschlussverfahren gegen die jeweiligen Mitglieder einzuleiten.
Finanzministerin gab Fehler zu
Es sei "dreist" gewesen, unter völlig veränderten Bedingungen einer halbierten Inflation, einer halbierten Flüchtlingszahl und einem von der Landesregierung gefeierten Wirtschaftswachstum von sechs Prozent im Dezember 2023 erneut im Landtag die Notlage festzustellen, so Berndt. Die AfD wolle dies gerichtlich prüfen lassen.
Das Brandenburger Landesverfassungsgericht hatte am Freitag einstimmig die Regelungen für das Brandenburg-Paket zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Krieges für Brandenburg für nichtig erklärt. Der notwendige Zusammenhang zwischen der außergewöhnlichen Notlage und den notlagebedingten Kreditermächtigungen sei nicht im verfassungsrechtlich gebotenen Umfang dargelegt worden, so das Gericht. Die gezahlten Hilfen müssen jedoch nicht zurückgezahlt werden.
SPD-Finanzministerin Katrin Lange hat nach der Gerichtsentscheidung rechtliche Fehler beim Brandenburg-Paket eingeräumt und eine gründliche Prüfung zugesagt. Am Donnerstag debattiert der Brandenburger Landtag in einer Sondersitzung die Konsequenzen des Urteils.