Anbau ab 1. Juli erlaubt
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ab Ende Juni zuständig für die Umsetzung des Cannabisgesetzes in Brandenburg. Darauf hat sich das Kabinett am Dienstag geeinigt.
Zu den Aufgaben des LAVG gehöre dann das Genehmigen, Prüfen und Kontrollieren von Cannabisanbau in Anbauvereinigungen. Außerdem sollen Ordnungswidrigkeiten durch das LAVG geahndet werden, teilt das Gesundheitsministerium mit.
Das LAVG habe aufgrund seiner bestehenden Zuständigkeiten im Bereich der Apotheken-, Arzneimittel- und Betäubungsmittelüberwachung umfangreiche Erfahrungen in Genehmigungs- und Überwachungsverfahren, begründete Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Grüne) die Entscheidung. So könne eine "effiziente und effektive Aufgabenerledigung" gewährleistet werden.
Seit dem 1. April gilt eine regulierte Freigabe von Cannabis für Erwachsene. Ab 1. Juli können Konsumenten Cannabispflanzen für den Eigenbedarf in sogenannten Anbauvereinigungen züchten. Unklar war bislang, wie der Cannabisanbau in Anbauvereinigungen kontrolliert werden soll. Das LAVG könne nun sicherstellen, dass in Brandenburg nach einheitlichen Maßstäben genehmigt und überwacht wird, so Nonnemacher.
Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 19.06.2024, 19:30 Uhr
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