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Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | 27.06.2024 | Thomas Bittner | Quelle: dpa/Soeren Stache

Neuer Nachtragshaushalt

Brandenburger Hilfspaket soll aus Rücklage finanziert werden

Es war ein Paukenschlag: Das Landesverfassungsgericht hatte die Regelungen zum Brandenburger Hilfspaket von 2022 für nichtig erklärt und bessere Erklärungen für die Maßnahmen gefordert. Nun soll es einen Nachtragshaushalt geben.

Der Brandenburger Landtag hat die Weichen für eine Finanzierung des Brandenburger Hilfspakets über den Haushalt statt über Kredite gestellt. Eine breite Mehrheit stimmte am Donnerstag in einer Sondersitzung dafür, nach dem Urteil des Verfassungsgerichts auf jede notlagenbedingte Kreditfinanzierung für dieses Jahr zu verzichten und die Hilfsmaßnahmen des Brandenburg-Pakets aus der allgemeinen Rücklage des Landes zu finanzieren. Die AfD votierte dagegen, die Freien Wähler enthielten sich.

Den Vorschlag hatte zuvor Finanzministerin Katrin Lange (SPD) vorgebracht. Dabei geht es um einen Nachtragshaushalt von rund 600 Millionen Euro, der aus der Rücklage finanziert werden könnte, die zurzeit rund 1,6 Milliarden Euro umfasse. "Die finanzwirtschaftliche Bewältigung der nun entstandenen Lage ist auf diesem Weg also möglich", sagte Lange am Donnerstag im Landtag. "Um das haushaltsrechtlich sauber abzubilden, ist ein zweiter Nachtragshaushalt '24 erforderlich."

Landesverfassungsgericht

Milliardenschweres Brandenburger Hilfspaket ist zum Teil verfassungswidrig

Milliardenkredite, begründet mit der Notlage durch den Krieg in der Ukraine: Das Brandenburg-Hilfspaket aus dem Doppelhaushalt 2023/2024 ist in Teilen verfassungswidrig. Eine Klage der AfD-Fraktion im Landtag gegen das Hilfspaket hatte damit Erfolg.

Landesverfassungsgericht hatte Hilfspaket von 2022 für nichtig erklärt

Das Verfassungsgericht hatte am vorigen Freitag die Regelungen von 2022 für das Hilfspaket zur Abfederung der Energiekrise nach dem Ukraine-Krieg für nichtig erklärt. Damit gab sie einer Klage der AfD-Landtagsfraktion in diesem Punkt statt. Die bewilligten Zahlungen sind aber rückwirkend nicht in Gefahr, hatte das Gericht deutlich gemacht.

Die Verfassungsrichter hielten das Ausrufen einer Notlage zwar für berechtigt, kritisierten aber, dass die Begründungen für die Hilfen nicht ausreichen. Die Klage richtete sich allerdings gegen das ursprüngliche Paket. Landesregierung und Landtag hatten die Regelung nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts geändert, die Notlage für dieses Jahr nochmals erklärt und einen Nachtragshaushalt beschlossen. Die rot-schwarz-grüne Koalition sah nun aber weiter Risiken für den schon nachgebesserten Nachtragsetat.

AfD forderte Lange-Entlassung

In diesem Zusammenhang kam am Donnerstag in der Sondersitzung des Landtags aus der AfD-Fraktion heraus die Forderung auf, dass Lange entlassen werden sollte. "Das können Sie sich von der Backe putzen. Ich bin aus der Prignitz. Ich lasse mich nicht provozieren", entgegnete die Finanzministerin.

Die AfD blieb mit ihrer Forderung allein. Péter Vida, Fraktionsvorsitzender von BVB/Freie Wähler, sagte, seine Partei werde keinem Antrag zustimmen, der die Finanzministerin zum alleinigen Sündenbock für den verfassungswidrigen Haushalt mache. "Zumal die Neubesetzung dieser Stelle angesichts der kommenden Wahl ohnehin keinen Sinn macht."

Sendung: rbb24 Inforadio, 27.06.2024, 15:20 Uhr

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