Ab 1. Juli
Am 1. Juli tritt in Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung in Kraft. Neu ist, dass die Gefährlichkeit von Hunden nicht mehr aus einer bestimmten Rasse abgeleitet wird, sondern vom Verhalten des Hundes.
In Brandenburg tritt am 1.Juli 2024 eine neue Hundehalteverordnung in Kraft. Das teilte das Innenministerium des Landes am Mittwoch mit. Mit der neuen Verordnung schaffe das Land Brandenburg die Einstufung von Hunden als unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab, hieß es weiter.
"Mit der Abschaffung der sogenannten Rasseliste stellen wir das Verhalten des Hundes in den Vordergrund", sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU) zur Neuerung. Damit entfällt ab 1. Juli auch das Verbot des Haltens von unwiderlegbar gefährlichen Hunden.
Neu ist die für alle Hunde ab einem Alter von acht Wochen geltende Kennzeichnungspflicht durch einen Mikrochip-Transponder. Die örtliche Ordnungsbehörde erhalte so einen sicheren Überblick über die Anzahl der Hunde, hieß es. Zudem müssten die Hunde angemeldet werden mit Nachweis der Rasse, Gewicht, Alter, Farbe und Chipnummer.
Weiterhin gilt die Leinenpflicht für Hunde in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Volksfesten, Demonstrationen und anderen Ansammlungen sowie in Parks und Grünanlagen und auf Sport- und Campingplätzen. In öffentlichen Verkehrsmitteln muss der Hund zudem einen Maulkorb tragen.
Die neue Hundehalteverordnung gilt ab 1. Juli 2024.
Auf der zweiten Tierschutzkonferenz am 22. Mai in Potsdam hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) bereits angekündigt, dass die Rasseliste für Hunde in Brandenburg ab dem 1. Juli entfallen soll. Denn die Gefährlichkeit von Hunden werde nicht mehr aus einer bestimmten Rasse abgeleitet, unterstrich Woidke.
Bislang wurden gefährliche Hunde in zwei Listen-Kategorien [bravors.brandenburg.de] eingeteilt:
Zur ersten zählten bislang "Kampfhunde mit unwiderlegbarer Gefährlichkeit". Zu dieser Gruppe zählen Rassen wie der American Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier, der Bullterrier und der Tosa Inu. Für diese Hunde besteht seit 2004 ein generelles Haltungs- und Zuchtverbot. Dieses beinhaltete auch Kreuzungen aus diesen Rassen.
In die zweite Kategorie gehörten "Hunde mit widerlegbarer Gefährlichkeit". Auf der Liste stehen unter anderen der Alano, der Bullmastiff, der Cane Corso, der Dobermann, der Mastiff oder der Rottweiler. Mit einem Wesenstest, also einem Gutachten, konnten Halter die Gefährlichkeit ihres Hundes widerlegen.
Diese Einteilung stammt aus dem Jahr 2004. Zwanzig Jahre später soll nun der Systemwechsel erfolgen. Bundesländer wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen machen das bereits vor.
Sendung: rbb24 Brandenburg Aktuell, 26.06.2024, 19:30 Uhr
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