Verwaltungsgericht
Die Stadt Potsdam hat nach dem Erfolg des früheren Kopfes der rechtsextremen "Identitären Bewegung" in Österreich, Martin Sellner, vor dem Verwaltungsgericht gegen sein bundesweites Einreiseverbot keine Beschwerde eingereicht. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts in Potsdam sei somit rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts am Dienstag.
Sellner hatte im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des Einreiseverbotes erwirkt. Es kann somit vorerst nicht vollzogen werden. Zunächst hatte der Evangelische Pressedienst berichtet.
Über den grundsätzlichen Widerspruch Sellners gegen das Einreiseverbot ist damit nicht entschieden, betonte der Gerichtssprecher. Nachdem der Widerspruch Sellners zunächst an die Stadtverwaltung Potsdams ging, sei in Brandenburg inzwischen die zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) für Entscheidungen zum Verlust der Freizügigkeit zuständig.
Das Einreiseverbot hatte die Brandenburger Landeshauptstadt nach einem Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa im November 2023 erwirkt. Dort hatte Sellner über sogenannte Remigration gesprochen. Er versteht darunter, dass Menschen mit ausländischen Wurzeln massenhaft das Land verlassen müssen, auch Menschen mit deutschem Pass.
Das Medienhaus "Correctiv" hatte über das Treffen berichtet, an dem mehrere AfD-Mitglieder teilnahmen, aber auch Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion. Sellner sollte daraufhin für drei Jahre sein Recht auf Freizügigkeit in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verlieren.
Sendung: Antenne Brandenburg, 24.06.2024, 19:00 Uhr
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