rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Audio: rbb24 Inforadio | 11.06.2024 | Ulf Morling | Quelle: picture alliance/SULUPRESS.DE/Dirk Pagels

Berliner Verwaltungsgericht

Eilanträge zu Verbot von Waffenexporten an Israel gescheitert

Neun Palästinenser aus dem Gazastreifen und ein in Berlin lebender Palästinenser sind mit dem Versuch gescheitert, der deutschen Bundesregierung im Eilverfahren künftige Waffenlieferungen an Israel verbieten zu lassen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies ihre Anträge nach Angaben vom Dienstag als unzulässig zurück.

Noch lasse sich nicht absehen, welche Entscheidungen der Regierung überhaupt bevorstünden, erklärte es.

Von Protest bis Bedrohung

Der Gaza-Krieg ist an den Berliner Hauswänden angekommen

"Free Palestine" oder auch "FCK HMS" - Graffiti und Parolen im Berliner Stadtbild spiegeln die hohe Emotionalität im Bezug auf den Nahost-Konflikt wider. Zuletzt tauchten immer mehr rote Dreiecke auf.

Unklar, was Bundesregierung künftig entscheidet

Die Antragsteller argumentierten, dass die Gefahr bestehe, dass Deutschland durch die Genehmigung von Waffenlieferungen an Israel gegen völkerrechtliche Verpflichtungen verstoße. Sie könnten keine Genehmigungen abwarten, die höchstens nachträglich angefochten werden könnten. Deshalb beantragten sie vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz.

Das sei jedoch unzulässig, solange nicht sicher sei, was die Bundesregierung überhaupt entscheide und unter welchen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, erklärte das Gericht. Es lasse sich nicht vorhersagen, dass die Regierung unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen Waffenlieferungen genehmigen werde.

Konkrete Entscheidungen offen

Die Antragsteller hätten nicht glaubhaft gemacht, dass überhaupt Entscheidungen über Waffenexporte konkret anstünden und die Bundesregierung bei künftigen Waffenexporten den einzuhaltenden rechtlichen Rahmen verkennen werde. Die Regierung habe einen Entscheidungsspielraum, erklärte das Gericht. So könne sie Genehmigungen auch versagen, Nebenbestimmungen anfügen oder Zusagen und Verwendungsbeschränkungen des Empfängerlands einholen.

Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Sendung: rbb24 Inforadio, 11.06.2024, 14:10 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen