Gesetzesinitiative
Tausende Menschen warten in Deutschland auf eine lebensrettende Organspende. Es gibt allerdings zu wenig Spender. Berlin setzt sich nun für eine Gesetzesänderung ein - gemeinsam mit weiteren Bundesländern.
Das Land Berlin setzt sich für eine Änderung des Transplantationsgesetzes auf Bundesebene ein, um mehr Organspenden zu ermöglichen. Der schwarz-rote Senat beschloss am Dienstag, gemeinsam mit anderen Bundesländern einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen.
Nach Angaben von Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) sieht der Entwurf die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende vor. Dabei gilt grundsätzlich jeder Mensch nach seinem Tod als Organspender, es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen oder ein enger Angehöriger tut dies nach seinem Ableben.
Derzeit kommt als Organspender nur infrage, wer einer Spende aktiv zustimmt, etwa durch einen Organspendeausweis. Dies führt dazu, dass es zu wenige Organspender gibt.
Derzeit warten rund 8.400 Menschen in Deutschland auf ein neues Organ. Darunter nach Angaben vorläufiger Zahlen der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) 450 aus Berlin und 351 Menschen aus Brandenburg (Stand 31. Dezember 2023).
Deutschland liegt im internationalen Vergleich bei der Zahl der Organspender auf den hinteren Rängen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt 965 Spender, darunter 53 in Berlin und 25 aus Brandenburg. Zum Vergleich: In Spanien wurden im Jahr 2023 nach Angaben des "Deutschen Ärzteblatts" 5.861 Organtransplantationen vorgenommen.
"Mit der Einführung der Widerspruchslösung können wir einen echten Wandel bei der Organspende einläuten", erklärte Czyborra. "Und wir ermutigen die Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv mit dem Thema zu beschäftigen. Noch immer warten viel zu viele Menschen vergeblich auf eine Spende. Mit dem Gesetz können wir Leben retten."
Der Gesetzentwurf der Länder soll am 14. Juni im Bundesrat beraten werden. Beteiligt sind neben Berlin unter anderem Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Findet die Gesetzesinitiative eine Mehrheit im Bundesrat, muss sich der Bundestag mit ihr befassen.
Sendung: Fritz, 04.06.2024, 14:20 Uhr
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