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Quelle: dpa/Breloer

Fall Maja T.

Generalstaatsanwaltschaft verteidigt Auslieferung von mutmaßlich linksextremistischer Person nach Ungarn

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat die Kritik an der Auslieferung einer mutmaßlichen straffällig gewordenen Person aus der linken Szene für einen Prozess in Ungarn zurückgewiesen. Die Person sei nicht trotz Kenntnis der Anordnung des Bundesverfassungsgerichts ausgeliefert worden, sagte die stellvertretende Behördenleiterin Simone Herbeth am Mittwoch im Rechtsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. "Die Auslieferung war abgeschlossen, bevor die Entscheidung aus Karlsruhe bei uns eingegangen ist", so die Leitende Oberstaatsanwältin.

Die Behörde habe auch keine Informationen dazu gehabt, dass die Verteidigung eine einstweilige Verfügung gegen die Auslieferung anstrebe, so Herbeth. Zugleich betonte sie, dass das Berliner Kammergericht der Auslieferung erst zugestimmt hätte, nachdem Ungarn bestimmte Garantien gegeben habe. Demnach gibt es die Zusage, dass die Person bei einer Verurteilung ihre Haftstrafe verbüßen kann. Zudem dürften deutsche Diplomaten die Bedingungen der Untersuchungshaft jederzeit kontrollieren.

Berliner Gericht gab Go

Verfassungsgericht konnte Auslieferung von Maja T. nach Ungarn nicht stoppen

Ein mutmaßliches Mitglied einer linksextremistischen Gruppe ist nach Ungarn ausgeliefert worden. Das Bundesverfassungsgericht wollte die Auslieferung stoppen, doch eine Eilentscheidung kam zu spät. Der Fall wirft Fragen auf. Von Max Bauer, ARD-Rechtsredaktion

Abschiebung per Hubschrauber

Maja T., 23, in Jena geboren, sich selbst als non-binär identifizierend, ist in der Nacht zum 28. Juni nach Ungarn ausgeliefert worden. Die Behörden dort werfen Maja T. vor, seit 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten anzugreifen. Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen und saß in Sachsen in Haft. Die Bundesanwaltschaft ermittelt deswegen ebenfalls gegen Maja T.. Aufgrund des Auslieferungsersuchens aus Ungarn stellte sie ihr Verfahren zurück.

Nachdem Ungarn die geforderten Garantien gegeben hat, habe das Kammergericht Berlin am Donnerstagnachmittag der Auslieferung zugestimmt, die die Generalstaatsanwaltschaft beantragt hatte. Diese wurde in Windeseile mit einem Hubschrauber vollzogen. Ab 6:50 Uhr befand sich die Person laut Herbeth "nicht mehr auf deutschem Hoheitsgebiet", sondern in Österreich. Damit habe die Generalstaatsanwaltschaft nicht mehr reagieren können auf die Entscheidung der Karlsruher Richter.

Mutmaßlich linksextremistisch

Person mit deutscher Staatsangehörigkeit an Ungarn ausgeliefert

Am Freitagmorgen haben die Berliner Behörden eine mutmaßlich linksextremistische Person an Ungarn ausgeliefert. Nach verhängter Strafe sollte sie nach Deutschland zurückgebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine frühere Rückkehr.

Linke: "Bewusst Tempo gemacht, um Eilbeschluss zuvorzukommen"

Diese haben die Auslieferung untersagt - allerdings erst am Freitagvormittag. Kritiker reden von einer "Nacht und Nebel-Aktion". Laut Staatsanwältin Herbeth wählte die sächsische Polizei als Transportmittel einen Hubschrauber wegen möglicher Sicherheitsrisiken etwa durch Störungen aus der linken Szene.

Für die Fraktionen von Linke und Grünen blieb deren Angaben zufolge unverständlich, warum die Auslieferung mit einer derartigen Eile vollzogen wurde, ohne die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts im Eilverfahren abzuwarten. "Die Behörden haben hier bewusst Tempo gemacht, um einen erwartbaren Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts zuvorzukommen", sagte der rechtspolitische Sprecher der Linken, Sebastian Schlüsselburg am Mittwoch. Die Grünen verwiesen vor allem auf die Gefahren für Maja T. angesichts dessen, dass Ungarn "ein offen queerfeindlicher Staat" sei.

Die Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) äußerte sich bislang nicht zu dem Vorgang. Schlüsselburg forderte sie auf, Stellung zu beziehen. Er kündigte an, den Fall am Donnerstag in der Sitzung des Abgeordnetenhauses erneut zu thematisieren.

 

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.07.2024, 19:20 Uhr

 

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