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Niederlage für Friedrichshain-Kreuzberg: Das Verwaltungsgericht hat die Klage des Bezirks abgewiesen. Seit Wochen schwelt der Streit zwischen Bezirk und Senat, der das Verfahren zur Umzäunung an sich gezogen hatte.
Im Streit um die Einzäunung des Görlitzer Parks ist der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit einer Klage gegen das Land Berlin vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag des Bezirks als unzulässig ab.
Der Senat hatte das Verfahren zur Umzäunung an sich gezogen. Nach Auffassung des Bezirks hätte der Senat das nicht gedurft und wollte sich mit seiner Klage dagegen wehren. In dem Gerichtsbeschluss, der dem rbb vorliegt, heißt es nun aber, der Bezirk als Antragssteller sei Teil der Verwaltung des Landes Berlin. Damit kann nach Auffassung des Gerichts das Land nicht gegen sich selbst juristisch vorgehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Bezirk könnte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Entscheidung einlegen.
Der Senat will die Drogen- und andere Kriminalität in dem Park eindämmen, in dem er nachts abgeschlossen wird.
Sendung: rbb24 Inforadio, 10.07.2024, 17:20 Uhr
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