Falkensee wehrt sich gegen mögliche "Compact"-Veranstaltung
Offiziell will die AfD am Mittwoch in Falkensee eine Pressekonferenz veranstalten. Doch die Gemeinde befürchtet, dass es dabei eher um eine Bühne für das verbotene "Compact"-Magazin gehen könnte. Die Stadt kündigt Konsequenzen an.
Die Stadt Falkensee (Havelland) befürchtet eine vertragswidrige Nutzung ihres Musiksaals durch die Macher des verbotenen rechtsextremen Magazins "Compact". Er habe deswegen beim AfD-Ortsverband Falkensee eine "vertragsgemäße Nutzung" angemahnt, sagte Dezernent Harald Sempf der Deutschen Presse-Agentur.
Die AfD hat den Saal nach seinen Angaben für diesen Mittwoch angemietet, um dort eine Pressekonferenz abzuhalten. Für solch eine Veranstaltung stünde der Raum auch weiter zur Verfügung, betonte Sempf. Die Stadt habe aber erfahren, dass in dem genehmigten Mietzeitraum auch eine Pressekonferenz eines Anwaltsteams zum Verbot des "Compact"-Verlages stattfinden soll, so Sempf. Daran sollten unter anderem Chefredakteur Jürgen Elsässer und dessen Rechtsbeistand teilnehmen.
Bundesinnenministerin Faeser hat am Dienstag das Magazin "Compact" verboten. Die Begründung klingt eindeutig: "Compact" verstoße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und trete dabei "aggressiv-kämpferisch“ auf. Doch was heißt das konkret? Von M. Blümke und S. Duwe
Stadt will notfalls von Hausrecht Gebrauch machen
"Die Stadt Falkensee hat diese beabsichtigte vertragswidrige Nutzung (zweckfremde Umwidmung) mit heutigem Schreiben an den Ortsverband der AfD in Falkensee untersagt", teilte die Kommune mit. Er werde vor Ort überprüfen, ob sich die AfD an den Vertrag halte. "Sollte das nicht der Fall sein, mache ich von meinem Hausrecht Gebrauch", betonte Sempf. Der AfD-Ortsverband Falkensee wollte sich zunächst nicht äußern.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte Magazin am 16. Juli verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass "Compact" ein "zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene" sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
Das Magazin wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einem Eilantrag und einer Klage gegen das Verbot. Die Brandenburger AfD hält das Verbot für falsch und zeigt sich mit den Machern solidarisch. Das Verbot führe auch zu einem Schaden für die AfD, weil es Verträge mit "Compact" über Bühnen für den Wahlkampf gebe, hieß es von der Landes-AfD unmittelbar nach dem Verbot.