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Video: rbb24 | 02.07.2024 | Nachrichten | Quelle: IMAGO / Andreas Franke

Landgericht Cottbus

Gericht verhandelt über Unterlassungsklage gegen Kohlegegner

Kohlegegner besetzen aus Protest riesige Bagger und stören den Tagebau-Betrieb. Das Energieunternehmen Leag geht mit einer Unterlassungsklage dagegen vor. Am Dienstag war der erste Prozesstag. Eine schnelle Einigung ist nicht in Sicht.

Der Braunkohlekonzern Leag streitet sich mit Klimaaktivisten am Landgericht Cottbus wegen der Besetzung von Braunkohlebaggern vor mehr als fünf Jahren. Am Dienstag hat ein Zivilprozess begonnen, in dem über eine Unterlassungsklage verhandelt wird, die der Tagebau-Betreiber gegen zwei Kohlegegner der Klimaschutzbewegung "Ende Gelände" eingereicht hatte. Damit will die Leag nach eigenen Angaben ihre Kraftwerks- und Tagebaugelände schützen.

Radikale Klimaschutz-Bewegung

Verfassungsschutz stuft "Ende Gelände" als linksextremistischen Verdachtsfall ein

Eine "deutliche Radikalisierung" stellt der Verfassungsschutz bei der Klimaschutzgruppe "Ende Gelände" fest. Mit der neuen Einstufung kann nun der Inlandsgeheimdienst die Gruppe beispielsweise observieren.

Am 4. Februar 2019 hatten Umweltaktivisten von "Ende Gelände" und "Robin Wood" in der Lausitz Fördereinrichtungen in den Tagebauen Welzow-Süd und Jänschwalde (beide Spree-Neiße) besetzt. Sie waren auf Braunkohlebagger geklettert und hielten sie besetzt.

Das Energieunternehmen Leag teilte mit, die Unterlassungsklage beziehe sich auf das unbefugte Betreten der Tagebau- und Kraftwerksgelände sowie auf die Störung des Betriebs der Anlagen. "Mit der Unterlassungserklärung verpflichten sich die Betroffenen, im Falle einer Zuwiderhandlung eine festgesetzte Vertragsstrafe zu zahlen."

Wenn sie zu einer Unterlassung verurteilt würden, könnte bei einem Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden, so ein Sprecher des Landgerichts Cottbus.

Die Aktivisten hatten bereits eine Erklärung unterschrieben, allerdings ist sie der Leag nicht eindeutig genug, weil die Aktivisten einige Stellen gestrichen hatten.

Klimaaktivisten: Unterlassungsklage unbegründet

Die beiden Klimaaktivisten wollen sich in dem Prozess gegen die Unterlassungsklage wehren, wie die Umweltgruppen Robin Wood und Ende Gelände mitteilten. Die Forderungen der Leag seien unbegründet und dienten dazu, Klimaaktivisten mit Kostendrohungen von weiteren Protesten abzuhalten, argumentieren sie.

Demo am Rande des Prozesstages | Quelle: rbb/Ludwig

Rund 20 Vertreter von "Ende Gelände" zogen im Zuge des Gerichtstermins bei einer Solidaritätsdemonstration mit Sprüchebannern und Megafon vom Cottbuser Hauptbahnhof zum Landgericht. Viele von ihnen gingen nach Angaben eines rbb-Reporters auch in den Gerichtssaal. Dort war allerdings nicht ausreichend Platz für alle.

Während der Verhandlung blieb es größtenteils ruhig. Es gab höhnische Lacker über Erklärungen der Leag-Anwältin und in einem Fall musste der Richter zur Ruhe rufen.

Keine schnelle Einigung in Sicht

Der Prozess könnte sich bis Ende des Jahres ziehen. Die Leag klagt einmal als Vertreter des Tagebaus Welzow Süd, wo die Aktivisten den Bagger besetzt hatten, und als Vertreter des Kraftwerks Jänschwalde, wo laut Leag wegen der Besetzung keine Kohle mehr angekommen war.

Die Aktivisten von "Ende Gelände" sind bereit, keine Aktionen mehr in Welzow zu starten. Beim Kraftwerk wollen sie diese Erklärung aber nicht abgeben. So eine vorbeugende Unterlassungserklärung, wie sie die Leag auch für das Kraftwerk fordert, muss gut begründet sein. Aus Sicht des Richters hat das die Leag noch nicht gemacht. Bis Ende August können jetzt beide Seiten Erklärungen und Ergänzungen abgeben.

Protestaktion

Aktivisten blockieren Kraftwerk Jänschwalde - alle vier Blöcke wieder in Betrieb

Immer wieder ist das Kohlekraftwerk Jänschwalde Ziel von Protestaktionen - am Montag laut Betreiber Leag mit unmittelbaren Auswirkungen: Die Hälfte des Kraftwerks war außer Betrieb. Die Polizei hat die besetzten Bereiche geräumt.

Linksextremistischer Verdachtsfall

Die Klimaschutzbewegung "Ende Gelände" wird mitterweile vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall eingstuft. Damit kann der Inlandsgeheimdienst zur Beurteilung der Aktivitäten nun auch nachrichtendienstliche Mittel nutzen, wie zum Beispiel Observation oder Informanten.

Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023 ist von einer "Verschärfung von Aktionsformen bis hin zur Sabotage" die Rede. Grundsatzpapiere von "Ende Gelände" lassen nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zudem "deutlich eine Radikalisierung im Hinblick auf die vorherrschenden ideologischen Positionen der Gruppierung erkennen".

2020 war der Kohleausstieg per Gesetz beschlossen worden. Bis spätestens 2038 soll dann in der Lausitz mit der Kohleverstromung Schluss sein. Braunkohle gilt als besonders klimaschädlich. Ihre Verbrennung setzt große Mengen des Klimagases CO2 (Kohlendioxid) frei - neben Feinstaub-Partikeln und Schadstoffen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 02.07.2024, 09:00 Uhr

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