Buschmann gegen bundeseinheitliche Regelung von elektronischen Fußfesseln
Bundesjustizminister Marco Buschmann hält eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln bei häuslicher Gewalt für unnötig. Damit stellt er sich gegen eine entsprechende Forderung, die im Juni bei der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern (IMK) erhoben worden war.
Buschmann sieht nach eigener Aussage zwar ebenfalls eine Notwendigkeit, den Schutz vor Gewalt durch Partner beziehungsweise Ex-Partner zu verbessern. Länder, die dafür elektronische Fußfesseln nutzen wollten, könnten dies aber selbst regeln, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.
Bundesweit steigt die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt. Die Innenminister der Länder beraten, wie sie Betroffene besser schützen können. Zur Debatte stehen einheitliche Regeln für elektronische Fußfesseln - und verpflichtende Beratungen für Tatverdächtige
Polizeirecht ist Ländersache
Wenn die Innenminister die Fußfessel für ein sinnvolles Instrument im Kampf gegen häusliche Gewalt hielten, könnten sie diese über das Polizeirecht, das Ländersache sei, sofort einführen, meinte Buschmann. "Wenn man die Fußfessel will, wäre eine Regelung darüber im Polizeirecht auch gut aufgehoben", sagte der FDP-Minister. Denn schließlich wendeten sich Opfer häuslicher Gewalt typischerweise zunächst einmal an die Polizei. "Deshalb ergibt es auch Sinn, dass die Polizei über die Anordnung der Fußfessel entscheidet."
Die elektronische Fußfessel übermittelt den Aufenthaltsort - nähert sich jemand trotz eines Annäherungs- und Kontaktverbots etwa der Wohnung der Betroffenen, wird die Polizei alarmiert.
"Häusliche Gewalt bedeutet für die Betroffenen unerträgliches Leid", betonte Buschmann. Er sei sich mit den Innenministern auch einig, dass es hier mehr Schutz brauche.
Stübgen (CDU) gegen unterschiedliche gesetzliche Regelungen
Brandenburgser Innenminister und Vorsitzende der Innenministerkonferenz Michael Stübgen (CDU), sagte Ende Juni, unterschiedliche gesetzliche Regelungen bei den Landespolizeien führten zu Problemen. Ein Beispiel: Bei einem Kontakt- und Näherungsverbot für einen Gewalttäter in Brandenburg, der mehrfach seine Frau geschlagen habe und ihr dann in Berlin auflaure, sei nicht klar, welches Recht gelte.