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Audio: rbb24 Inforadio | 03.07.2024 | Jana Schmidt | Quelle: dpa/Schoening

Nach Flucht in Neukölln

Sicherungsverwahrte Inhaftierte bekommen in Berlin keinen begleiteten Ausgang mehr

Die Berliner Justiz setzt begleitete Ausgänge von Sicherungsverwahrten vorerst aus. Das teilte Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses mit. Damit zieht sie die Konsequenzen aus der Flucht eines verurteilten Vergewaltigers aus der Sicherungsverwahrung am vergangenen Wochenende, der bislang nicht wieder gefasst wurde.

Ausgesetzt werden auch alle begleiteten Ausführungen für Gefangene, für die eine Sicherungsverwahrung nach dem Ende ihrer Strafhaft bereits vorgesehen ist, sowie für alle zu lebenslanger Haft verurteilten Insassen der Berliner Gefängnisse. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Justizvollzugsanstalten und der Senatsverwaltung für Justiz überprüft derzeit grundsätzlich die Rahmenbedingungen für begleitete Ausführungen.

Berlin

Entkommener verurteilter Straftäter weiter auf Flucht

Ein 57-Jähriger ist am Samstag aus der Sicherungsverwahrung geflüchtet - statt seine Mutter in Berlin-Neukölln zu besuchen. Seine Strafe wegen Körperverletzung und Vergewaltigung hat der Mann bereits verbüßt. Er gilt aber nach wie vor als gefährlich.

Durch die Wohnungstür entkommen

Die Justizsenatorin gab im Ausschuss weitere Einzelheiten zur Flucht des verurteilten Vergewaltigers bekannt. Demzufolge wurde der Gefangene am Samstag in Begleitung von zwei Wachleuten zur Wohnung seiner Mutter in Neukölln ausgeführt. Gegen 17:15 Uhr sei er dort auf die Toilette gegangen, während einer der Begleiter in Sichtweite im Wohnzimmer der Wohnung wartete. Laut Badenberg habe der Gefangene dann einen Moment der Unachtsamkeit genutzt und sei durch die Wohnungstür entkommen. Trotz sofort eingeleiteter Fahndung ist der Mann weiter flüchtig.

Der heute 57-jährige saß bis 2015 wegen Vergewaltigung und Körperverletzung fünf Jahre lang in Strafhaft, seitdem ist er in der Sicherungsverwahrung untergebracht. Diese ist eine präventive Maßnahme, die nach Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe angeordnet werden kann, wenn der Täter weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wird. Seit 2016 sei der Mann insgesamt 42 Mal ohne Beanstandungen zu begleiteten Ausgängen ausgeführt worden, sagte Badenberg. Dem Fall vorausgegangen war eine weitere Flucht aus einem Berliner Gefängnis: Am 20. Juni war ein zweifacher Mörder bei seinem ersten unbegleiteten Ausgang aus der Haft nicht zurückgekehrt. Rund 54 Stunden später konnte die Polizei ihn in Dahlwitz-Hoppegarten wieder festnehmen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 03.07.2024, 19:30 Uhr

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