Urteil des Verwaltungsgerichts
Ein Durchfahrtsverbot für Autos in einer Fahrradstraße in Berlin-Mitte ist rechtswidrig. Das entschied das Verwaltungsgericht. Der Bezirk hatte 2023 einen Teil der Tucholskystraße zu einer Fahrradstraße erklärt, nur befahrbar für Anlieger. Zur Absicherung wurden Pfosten aufgestellt, die die Durchfahrt der Autos verhindern sollten, diese sind offenbar nicht rechtens.
Der Bezirk hatte die Maßnahme damit begründet, dass sie eine Gefahrensituation entschärfen würden. Gegen die Pfosten klagten Anwohner und Betreiber von Restaurants und Geschäften.
Das Gericht entschied nun, dass das Vorgehen des Bezirks nicht gerechtfertigt sei, weil keine Gefahrenlage dargelegt worden sei. Es gebe keine Verkehrs- oder Unfallzahlen. Laut Straßenverkehrsordnung sind Verkehrsverbote aber nur aus Sicherheits- und Ordnungsgründen zulässt, nicht wegen stadtplanerischer Erwägungen.
Ein ähnliches Urteil hatte es bereits Anfang des Jahres wegen eines Kiezblocks in Pankow gegeben. Damals hatte der Bezirk Poller aufgebaut, um eine zu schnelle Durchfahrt zu verhindern.
Sendung: rbb 88.8, 16.07.2024, 11:30 Uhr
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