Der neue Amtsausschuss in Gartz (Oder) in der Uckermark hat am Mittwochabend ein Abwahlverfahren gegen den Amtsdirektor Frank Gotzmann (parteilos) eingeleitet.
In einer schriftlichen Erklärung nach der konstituierenden Sitzung hieß es, man verspreche sich durch diesen Schritt eine neue Politik, mehr Zusammenhalt und mehr Bürgernähe. Gegenüber Gotzmann als Amtsdirektor fehle das Vertrauen.
Bei der Kommunalwahl am 9. Juni wurden mehrere dem jetzigen 24-jährigen Gartzer Bürgermeister Luca Piwodda (Freiparlamentarische Allianz) nahe stehende Einzelkandidaten gewählt, die kritsch gegenüber Amtsdirektor Gotzman stehen. In ihrer Erklärung sprechen sie von einem "Klima der Angst" im Amt. Sie stünden "für einen neuen Anfang".
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Abwahl gilt als wahrscheinlich
Gotzmann bleibt allerdings vorerst im Amt, da die Brandenburger Kommunalverfassung eine Frist von sechs Wochen für das Abwahlverfahren vorsieht. Am 2. Oktober soll der Amtsausschuss erneut tagen.
Für eine endgültige Abwahl muss es eine Zweidrittelmehrheit geben. Diese wird in sechs Wochen höchstwahrscheinlich vorhanden sein, denn die Abwahl wurde mit neun von zwölf Stimmen im Amtsausschuss eingeleitet.
Das Verfahren unterstützt neben Piwodda unter anderen die Bürgermeisterin von Hohenselchow-Groß Pinnow, Angelika Böcker (parteilos). Nach der Abwahl würde die stellvertretende Amtsdirektorin Karin Krapalies (parteilos) das Amt kommissarisch übernehmen, bis der Amtsausschuss einen neuen Amtsdirektor oder eine neue Amtsdirektorin wählt.
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Amtsdirektor wundert sich über Antrag
Amtsdirektor Gotzmann reagierte überrascht auf den Abwahlantrag gegen ihn. Er habe sich immer gern für seine Heimat eingesetzt, teilte der Politiker auf rbb-Anfrage am Donnerstag mit. Das Amt Gartz (Oder) habe sich unter seiner Leitung zu einem schlagkräftigen Verwaltungsverbund entwickelt. Es sei gelungen, Fördermittel für eine Vielzahl von Projekten an Land zu ziehen. "Gemeinsam konnten wir zahlreiche Vorhaben in unseren Gemeinden anschieben und erfolgreich umsetzen", so Gotzmann.
Ihm sei bewusst, dass Wahlämter immer für eine begrenzte Zeit vergeben werden. Es stehe den Mitgliedern des Amtsausschusses deshalb frei, einen Abwahlantrag zu stellen. "Wenn das der Wählerwille ist, respektiere ich es selbstverständlich", sagte Gotzmann weiter. Trotzdem verwundere ihn der Zeitpunkt für den Abwahlantrag gleich in der ersten Sitzung des Amtsausschusses.