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Audio: rbb24 Inforadio | 22.08.2024 | Tobias Hausdorf | Quelle: dpa/Bungert

Brandenburger CDU-Chef

Redmann muss nach Alkoholfahrt 8.000 Euro Strafe zahlen

Mit 1,28 Promille war der Brandenburger CDU-Landeschef Jan Redmann auf einem E-Scooter erwischt worden. Nun muss der Spitzenkandidat eine Geldstrafe zahlen und für ein halbes Jahr seinen Führerschein abgeben.

Wegen seiner Alkoholfahrt mit einem E-Roller muss der CDU-Landesvorsitzende Jan Redmann eine Strafe von 8.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Potsdam hat nach Angaben eines Sprechers einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen den CDU-Spitzenkandidaten verhängt.

Demnach wurde eine Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu je 320 Euro festgesetzt. Insgesamt sind das dann 8.000 Euro. Zudem wird Redmann für weitere sechs Monate die Fahrerlaubnis entzogen.

Jan Redmann habe die Strafe akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet, teilte die CDU mit. Das Verfahren sei damit abgeschlossen.

Brandenburger CDU-Chef

Bluttest nach Redmanns Alkoholfahrt ergab 1,28 Promille

Im Juli betrunken auf dem Scooter erwischt

Redmann war im Juli von der Polizei angehalten worden, weil seine Fahrweise auf einem E-Scooter auffällig war. Ein Bluttest ergab 1,28 Promille Alkohol. Die Grenze zum "Fahren unter Alkoholeinfluss" liegt beim Fahren mit einem E-Scooter bei 1,1 Promille.

Bei einer Geldstrafe unter 90 Tagessätzen wird das Vergehen nicht in das Führungszeugnis eingetragen. Die Höhe der Tagessätze errechnet sich aus den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen, ein "Strafbefehl", wie er jetzt ergangen ist, ist ein schriftlicher Urteilsvorschlag, damit wird ein länger dauerndes Hauptverfahren umgangen.

Sondersitzung im Landtag

Der CDU-Landeschef Redmann geht trotz der verhängnisvollen Scooter-Fahrt als Spitzenkandidat in die Landtagswahl am 22. September. Im Anschluss an den Vorfall hatte es auch eine Sondersitzung des Innen- und Rechtsausschusses im Landtag gegeben. Dabei wies die Polizei Vorwürfe zurück, sie habe für Redmann die Informationsabläufe verzögert.

Das Innenministerium erstattete derweil Strafanzeige wegen des Verdachts des Geheimnisverrats, weil Informationen über die Kontrolle an die Öffentlichkeit gekommen waren.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 22.08.2024, 19:30 Uhr

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