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Quelle: picture alliance/dpa/Sven Hoppe

Rechtliche Bedenken

Brandenburger Polizei setzt System zur Gesichtserkennung ein

Für einen Ermittlungsfall hat die Polizei in Brandenburg ein Gesichtserkennungssystem eingesetzt. Das Innenministerium hält es für ein hilfreiches Instrument. Doch auch rechtliche Bedenken werden laut.

Ein System zur Gesichtserkennung der Polizei Sachsen ist auch in Brandenburg zum Einsatz gekommen. Laut Innenministerium handelt es sich bislang um einen Fall.

Eine Sprecherin des Brandenburger Innenministeriums in Potsdam teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit: "Das Landeskriminalamt des Polizeipräsidiums nahm das (...) System der Polizei Sachsen im Rahmen der polizeilichen Amtshilfe in einem Fall im Jahr 2024 im Rahmen der Bekämpfung der Eigentumskriminalität in Anspruch."

Nähere Angaben machte die Behörde mit Verweis auf noch laufende Ermittlungen nicht. Zuvor berichteten "Zeit online" und "nd", dass das umstrittene Gesichtserkennungssystem aus Sachsen in mehreren anderen Bundesländern zum Einsatz gekommen sei.

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Gesichtserkennung auch in Berlin zum Einsatz gekommen

Im Zusammenhang mit der Suche nach der mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristin Daniela Klette hatte die Gewerkschaft der Polizei mehr Möglichkeiten bei der Verwendung von Gesichtserkennungsprogrammen gefordert.

In Berlin wurden Methoden zur automatischen Gesichtserkennung in zwei großen Ermittlungsverfahren zu "grenzüberschreitender Bandenkriminalität" genutzt, wie die Senatsinnenverwaltung im April sagte.

Innenministerium: System ist geeignetes Ermittlungsinstrument

Die Ministeriumssprecherin in Potsdam teilte mit, aus polizeifachlicher Sicht sei das System ein geeignetes technisches Ermittlungsinstrument. "Ohne ein solches würden polizeiliche Ermittlungen deutlich erschwert sein."

Das System könne bei Eigentumsdelikten zum Einsatz kommen, aber etwa auch zur Aufklärung von Enkeltrick-Betrugsfällen, Raubstraftaten, schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und Drogenkriminalität. "Wichtig ist dabei zu beachten, dass grundsätzlich in jedem Einzelfall eines Einsatzes dieser Technik richterliche Beschlüsse vorliegen müssen."

Es erfolge ein Echtzeitabgleich zwischen Bilddaten, die zuvor aufgrund von Gerichtsbeschlüssen in das System eingepflegt wurden, mit Personen aus Fahrzeugen, die an den Kamerastandorten vorbeifahren.

Es erfolge keine Vorratsdatenspeicherung, so das Innenministerium. "Bei dem in Rede stehenden System handelt es sich nicht um Kesy 2.0 oder dessen Einführung durch die Hintertür." Die Anwendung der automatischen Kennzeichen-Erfassung in Brandenburg - das sogenannte Kesy-System - war rechtswidrig. Es stand wegen Datenschutz-Bedenken in der Kritik.

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Grünen-Abgeordnete stellt sich gegen Gesichtserkennungssystem

Die innenpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Marie Schäffer, lehnt das Gesichtserkennungssystem ab. "Nach mehreren Niederlagen vor Gericht für die unzulässige Vorratsdatenspeicherung von Autokennzeichen auf Brandenburger Autobahnen wurde nun offenbar ein noch problematischeres System eingesetzt, bei dem massenhaft Unschuldige gefilmt und ihre Gesichter automatisiert abgeglichen wurden", kritisierte Schäffer.

Sie verurteile diese Praxis scharf. "Ich fordere den Innenminister auf, hier sofort lückenlos aufzuklären, in welcher Form automatische Gesichtserkennung in Brandenburg zum Einsatz kam und wie Betroffene ihre Rechte geltend machen können."

 

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