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Quelle: dpa/Schoening

Verwaltungsgericht

Berliner AfD scheitert mit Klagen zu Besetzung von Bezirksstadtratposten

Die Berliner AfD ist mit drei Klagen gescheitert, mit denen sie Bezirksstadtratsposten für sich erzwingen wollte. Das teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag mit. In den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Spandau versucht die Partei seit der Wahl von 2021 einen AfD-Stadtrat wählen zu lassen. Laut Wahlergebnis hat sie in jedem dieser Bezirke das Vorschlagsrecht für einen solchen Posten. Bei den inzwischen zahlreichen Wahlen in den drei Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) fallen die vorgeschlagenen Kandidaten aber jedes Mal durch. Dagegen hatte die Partei vor dem Berliner Verwaltungsgericht geklagt.

Inhaltliche Differenzen

Früherer Berliner Parteichef Georg Pazderski tritt aus der AfD aus

Seit 2013 war Georg Pazderski Mitglied der AfD, bis vor drei Jahren Fraktionsvorsitzender im Berliner Abgeordnetenhaus. Jetzt verlässt er die Partei, weil sie sich "immer weiter" von seinen politischen Überzeugungen entfernt habe.

AfD will weiter Kandidaten zur Wahl stellen

Das Gericht wies alle drei Klagen ab. Es begründete seine Urteile unter anderem damit, dass eine BVV nicht verpflichtet ist den zu wählen, der vorgeschlagen wird. Die Wahl wäre ihres Sinnes entleert, wenn eine Fraktion ihren Wahlvorschlag mittels eines Besetzungsrechts durchsetzen könnte, schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung weiter.

Die AfD hätte gegen die Entscheidungen in Berufung gehen können, will es aber nicht tun, sagte ihr Sprecher Ronald Gläser dem rbb. Weil auch andere Gerichte in der Vergangenheit vergleichbare Entscheidungen gefällt hatten, sieht die Partei wenig Aussicht auf Erfolg. Den Anspruch auf die Stadtratsposten will die AfD nach den Worten Gläsers aber nicht aufgeben. Die Partei werde weiter Kandidaten zur Wahl stellen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 20.09.2024, 19:30 Uhr

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