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Audio: rbb24 Inforadio | 30.09.2024 | Jürgen Buch | Quelle: dpa-Bildfunk/Jens Kalaene

Wohngeld-Plus-Gesetz

Wohngeldbezug steigt stark an - Brandenburg liegt über dem Schnitt

Die Zahl der Haushalte in Deutschland, die Wohngeld beziehen, hat sich binnen eines Jahres stark erhöht. Sie stieg von rund 651.800 Ende 2022 auf 1,2 Millionen Haushalte zum Jahresende 2023, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden bekanntgab. Das entsprach einem Plus von 80 Prozent.

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Als Grund nannte die Behörde das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Wohngeld-Plus-Gesetz, wodurch mehr Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben. Auch sei die Höhe des Wohngeldes nach oben angepasst worden, hieß es weiter. Es seien außerdem zwei neue Bausteine, eine Heizkosten- und eine Klimakomponente, hinzugekommen, die Mehrbelastungen aufgrund gestiegener Energiekosten und energieeffizienter Sanierungen abfedern sollen.

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Das neue Wohngeld verspricht mehr Hilfe für mehr Haushalte. In Brandenburg kommt es deshalb aber auch zu längeren Wartezeiten für die Antragsstellerinnen und Antragssteller. Eine rbb-Anfrage in den Landkreisen zeigt große Diskrepanzen.

Brandenburg bei Wohngeldempfängern über dem Bundesschnitt

Im Ländervergleich liegt Brandenburg mit einem Wohngeldempfänger-Anteil von 3,6 Prozent über dem Bundesschnitt (2,8 Prozent), ebenso wie die Länder Mecklenburg-Vorpommern (5,5 Prozent), Sachsen (4,5 Prozent), Sachsen-Anhalt (4,1 Prozent) und Thüringen (4,0 Prozent). Berlin liegt mit 2,6 Prozent knapp unter dem Bundesschnitt. In Bayern war der Anteil mit 1,6 Prozent bundesweit am geringsten.

Die Ausgaben von Bund und Ländern für das Wohngeld haben sich derweil im vergangenen Jahr von rund 1,8 auf 4,3 Milliarden Euro mehr als verdoppelt (plus 137 Prozent), wie das Bundesamt unter Verweis auf Zahlen des Bundesbauministeriums bekanntgab.

Wohngeld wird einkommensschwachen Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen und familiengerechten Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hänge von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Unterschieden wird zwischen reinen Wohngeld-Haushalten, in denen alle Bewohnerinnen und Bewohner einen Anspruch haben, und sogenannten wohngeldrechtlichen Teilhaushalten, in denen sowohl Personen mit und ohne Anspruch wohnen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 30.09.2024, 12:20 Uhr

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