Haftbefehl gegen Ex-RAF-Terroristin
Die Auswertung von Handy- und Computerdaten aus der Berliner Wohnung von Daniela Klette haben das Amtsgericht im niedersächsischen Verden dazu veranlasst, den Haftbefehl gegen die frühere RAF-Terroristin zu erweitern. Die Staatsanwaltschaft legt der ehemaligen Anhängerin der Roten Armee Fraktion (RAF) zwei weitere Raubdelikte zur Last.
Zunächst hatte die "Welt" berichtet, dass Klette mittlerweile dreizehn Überfälle auf Supermärkte und Geldtransporter vorgeworfen werden. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass jedoch nicht in allen dreizehn Fällen ein dringender Tatverdacht bestehe, der für eine Haftanordnung erforderlich ist.
Dem Medienbericht zufolge geht es bei den beiden weiteren Taten um Raubüberfälle mit Komplizen: 2014 in einem Supermarkt in Elmshorn in Schleswig-Holstein sowie 2015 in Osnabrück. Bei den Taten sei niemand verletzt worden. Die Verbindung zu den Überfällen habe die Polizei nach der Analyse von Computern und Handys aus Klettes Wohnung in Kreuzberg festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft Verden ermittelt seit 2015 wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubs in mehreren Fällen gegen Klette sowie ihre einstigen RAF-Genossen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub. Klette war Ende Februar in Kreuzberg festgenommen worden, wo sie unter falschem Namen gelebt hatte. Seither sitzt sie im niedersächsischen Vechta in Untersuchungshaft. Nach Garweg und Staub wird weiter gefahndet.
Klette bestritt Mitte August in einem Statement, Mordversuche begangen zu haben, und sprach von staatlicher "Denunziation" und "Medienhetze" gegen sich sowie gegen Garweg und Staub. Gegen das Trio bestehen nach früheren Angaben auch Haftbefehle wegen des Verdachts der Beteiligung an Terroranschlägen. Sie gehörten der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen Roten Armee Fraktion an. 1998 erklärte sich die RAF, die mehr als 30 Menschen getötet hatte, für aufgelöst.
Sendung: rbb24 Inforadio, 10.09.2024, 7:30 Uhr
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