Klima-Aktivisten
Je 241 Euro Bußgeld mussten Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" für Straßenblockaden zahlen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun in einem Fall entschieden, dass das rechtswidrig ist. Das Urteil könnte für Berlin teuer werden.
Die Gebührenbescheide der Berliner Polizei gegen Klima-Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" sind zum Teil rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und eine Beschwerde des Landes Berlin gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom September 2023 zurückgewiesen.
Wie eine Gerichtssprecherin dem rbb am Freitag bestätigte, wurde in einem Fall die Gebühr zu Unrecht erhoben, weil der Bescheid auf eine falsche Rechtsgrundlage gestützt war. Es ging um die Zahlung von 241 Euro für eine Straßenblockade, bei der der Betroffene von der Straße losgelöst und weggetragen wurde.
Dieser Fall sage aber noch nichts über andere Gebührenbescheide aus, so die Gerichtssprecherin. Sollten diese allerdings mit der gleichen Begründung ergangen sein, wären auch sie rechtswidrig.
Der Verein "Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft", der nach eigenen Angaben die Verwaltungsklage auf den Weg brachte, rechnet nun damit, dass das Land Berlin rund 300.000 Euro an Aktivisten der "Letzten Generation" zurückzahlen muss.
Der Verein erklärte, die Berliner Polizei habe laut Innenverwaltung bis September vergangenen Jahres knapp 1.300 Gebührenscheide in Höhe von je 241 Euro an Demonstrierende verschickt. Diese Gebühren für das Loslösen von der Fahrbahn müsse diesen nun zurückgezahlt werden.
Sendung: Radioeins, 13.09.2024, 12 Uhr
Die Kommentarfunktion wurde am 13.09.2024 um 21:35 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.
Artikel im mobilen Angebot lesen