Hoppegarten
Die Gemeindevertreterversammlung hat am Montagabend für die Einleitung eines weiteren Disziplinarverfahrens gegen den amtierenden Bürgermeister von Hoppegarten (Märkisch-Oderland), Sven Siebert (parteilos), gestimmt. Siebert soll demnach im Juli mindestens zwei Tage unerlaubt vom Dienst ferngeblieben sein. 17 Gemeindevertreter stimmten für ein Disziplinarverfahren, zwei dagegen und zwei enthielten sich.
Ein Teil der Gemeindevertreter warf Siebert auch vor, mit Vorsatz gehandelt haben. So sagte Gemeindevertreter Christian Arndt (Fraktion Die Grünen / Bündnis für Hoppegarten) dem rbb: “Das ist eine erhebliche Dienstpflichtverletzung. Er hat sich einfach selbst in den Urlaub versetzt." Arndt führte aus: "Nach Rücksprache mit dem Landrat wurden wir aufgefordert, hier einen erneuten Beschluss zu fassen über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens." Dieses Disziplinarverfahren werde durch den Landrat oder das Landratsamt durchgeführt, so Arndt.
Siebert selbst äußerte Unverständnis gegenüber dem rbb. "Die Anträge lagen alle rechtzeitig vor", betonte er. Er sei nicht bewusst unerlaubt vom Dienst ferngeblieben, sondern habe einen regulären Antrag gestellt, so Siebert. "Am Ende des Tages wird das Verwaltungsgericht entscheiden, was dort sozusagen rechtmäßig war und was nicht."
Erst am Sonntag hatte es in Hoppegarten ein Abwahlverfahren gegen Siebert gegeben. 48,5 Prozent hatten dabei für eine Abwahl gestimmt. Das nötige Quorum von mindestens 3.872 Ja-Stimmen wurde mit 2.839 deutlich verfehlt, so dass keine Abwahl zustande kam.
Die Gemeindevertreter hatten nach der gescheiterten Abwahl am Sonntag angekündigt, am Montag über eine weitere Beurlaubung Sieberts sprechen zu wollen. Der Punkt stand zunächst auf der Tagesordnung, wurde dann aber nicht behandelt. "Aktuell sieht es nicht danach aus, als würden wir ein weiteres Verfahren anstreben", sagte Arndt. Man wolle erst einmal beobachten, wie Siebert als Bürgermeister weiter agiere.
Bereits Ende April hatten die Gemeindevertreter entschieden, Siebert zu beurlauben, weil der parteilose Bürgermeister Kompetenzen seines Amtes überschritten haben soll, indem er die Geschäfte der Gemeinde teilweise ohne Kämmerer führte und die Freigabe von nicht-investierten Geldern erteilte. Dies hatte eine Untersuchung des Rechnungsprüfungsamtes Märkisch-Oderland ergeben.
Die Beurlaubung war auf 3 Monate befristet. Siebert hatte anschließend gegen die Freistellung vor dem Verwaltungsgericht geklagt und im Juni Recht bekommen, seine Amtsgeschäfte als Bürgermeister weiterführen zu dürfen
Neben der Beurlaubung, dem Abwahlversuch und dem Verfahren wegen des unerlaubten Fernbleibens läuft ein weiteres Disziplinarverfahren gegen Siebert, weil er unter anderem den Winterdienst 2021/2022 eigenmächtig, ohne die Zustimmung der Gemeindevertretung vergeben haben soll.
Sendung: rbb24, 03.09.2024, 16:05 Uhr
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