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Audio: Antenne Brandenburg | 18.10.2024 | Gianluca Siska | Quelle: picture alliance/dpa | Patrick Pleul

Wohnsitz falsch angegeben

AfD-Abgeordneter Ruschin verliert Kreistagsmandat endgültig

Der bei der Kommunalwahl in den Kreistag von Elbe-Elster gewählte Abgeordnete Thomas Ruschin von der AfD verliert sein Kreistagsmandat endgültig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin/Brandenburg hat einen Einspruch gegen die Entscheidung des Kreiswahlleiters abgelehnt. Ruschin will nun nicht weiter dagegen vorgehen, wie er dem rbb bestätigte. Zuvor hatte die "Lausitzer Rundschau" [Bezahlinhalt] berichtet.

Der Kreiswahlleiter von Elbe-Elster, Dirk Gebhard, hatte Ruschin das Mandat entzogen, weil dieser seinen Lebensmittelpunkt nicht im Landkreis hat. Ruschin hat zwei Wohnsitze, einen in Elbe-Elster, einen in Berlin. Der Hauptwohnsitz sei im Elbe-Elster-Kreis gemeldet.

Ruschins Familie lebt allerdings in Berlin. Wie Kreiswahlleiter Gebhard bei seiner Entscheidung im August erklärte, müsse sich der "Schwerpunkt des persönlichen Lebens" im Kreis befinden. Dabei müssten alle persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen und häuslichen Verhältnisse berücksichtigt werden.

Falsche Angaben zum Wohnsitz

AfD-Abgeordneter in Elbe-Elster verliert Mandat

Ruschin droht auch Rauswurf aus Stadtverordnetenversammlung

Gegen die Entscheidung hatte Ruschin zunächst Einspruch beim Cottbuser Verwaltungsgericht eingelegt. Dieses hatte den Einspruch abgelehnt, weshalb sich Ruschin an das Oberverwaltungsgericht gewandt hatte.

"Das ist eine gerichtliche Entscheidung, die habe ich soweit zu akzeptieren", sagte Ruschin dem rbb am Freitag. "Es gibt juristisch immer mehrere Meinungen. Am Ende zählt die Meinung des Gerichts, ich hatte eine andere." Für Ruschin sei das aber kein Grund "politisch den Kopf in den Sand zu stecken", wie er sagt.

Ruschin droht nun auch der Verlust seines Sitzes in der Stadtverordnetenversammlung von Herzberg. Laut Ruschin sei das aber die logische Konsequenz aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes. Dagegen wolle er nicht mehr juristisch vorgehen, wie er dem rbb weiter sagte.

Herzbergs Wahlleiterin Stephanie Kuntze erklärte dem rbb am Freitag, sich dem Urteil anschließen zu wollen. Sie habe das Urteil abwarten wollen um Kosten und Aufwand zu sparen. Das Urteil biete nun Rechtssicherheit, Ruschin werde demnächst den entsprechenden Bescheid bekommen. Einen Nachrücker gebe es in der Herzberger AfD nicht, deshalb werde Ruschins Platz nicht nachbesetzt. Anschließend könnte sich auch die Sitzverteilung in den Ausschüssen verändern, so Kuntze.

Sendung: Antenne Brandenburg, 18.10.2024, 14:30 Uhr

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