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Quelle: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

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Entwurf für AfD-Verbotsantrag liegt Abgeordneten im Bundestag vor

Die AfD soll durch das Bundesverfassungsgericht überprüft werden - so will es ein Entwurf für einen Verbotsantrag von mehreren Abgeordneten, der nun den Abgeordneten im Bundestag vorliegt. In ihm steckt viel Kritik gegenüber der Partei.

Der Entwurf für einen AfD-Verbotsantrag im Bundestag steht. Er kann jetzt von Abgeordneten unterschrieben werden. In dem Dokument, das dem rbb vorliegt, heißt es, die AfD wende sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot würden durch die AfD, ihre führenden Funktionäre sowie zahlreiche Mandatsträger und Mitglieder "unverhohlen in Frage gestellt".

Nach Ansicht der Autoren zielt die AfD darauf, die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder mit "nicht heteronormativer Sexualität" sowie Angehörigen nationaler Minderheiten und Volksgruppen zu Gunsten einer "völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums" zu beschränken oder zu beseitigen.

Protest oder Überzeugung?

Aus welchen Gründen die AfD gewählt wird

Die AfD beschäftigt seit Jahren den Verfassungsschutz. In Brandenburg gilt die Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Bei einigen Personen, die nun im Landtag sitzen werden, ist das gesichert. Viele Wähler hat das offenbar nicht gestört. Von Oliver Noffke

Antrag stützt sich auf Erkenntnisse von Verfassungsschutzbehörden

Die Verantwortung des Deutschen Bundestages für die freiheitliche Demokratie gebiete es daher, "die rechtliche Überprüfung der AfD durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen."

Der Antrag stützt sich demnach auf Erkenntnisse von Verfassungsschutzbehörden, Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Thüringen und Nordrhein-Westfalen sowie auf Recherchen verschiedener Medien, die auf mehreren Seiten aufgelistet werden.

Vorwurf des Machtmissbrauchs durch AfD

Beispielsweise werde laut Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen deutlich, dass nach Auffassung der AfD Deutsche mit Migrationshintergrund keine "vollwertigen Deutschen" seien und zwischen Migranten und Deutschen ein "unüberwindlicher biologischer, abstammungsmäßiger Unterschied bestehe". Auch aus dem Verächtlichmachen staatlicher Institutionen und Amtsträger würden sich Anhaltspunkte für die Demokratiefeindlichkeit der Partei ergeben. Die Demokratie und das parlamentarische System würden abgelehnt und ein gewaltsamer Umsturz befürwortet.

Auch mit ihrer Arbeit in Parlamenten bestätige die AfD die Annahme, dass sie errungene Macht einsetze, "um gegen politische Gegner vorzugehen, rechtsstaatliche Strukturen und Verfahren zu schwächen, Minderheiten auszugrenzen und verächtlich zu machen, die sexuelle Selbstbestimmung anzugreifen und die staatliche Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft zu behindern und mittelfristig abzuschaffen."

Über die AfD verfügten zudem zahlreiche Extremisten und Verfassungsfeinde Zugang zum Deutschen Bundestag sowie zu sensiblen Daten und Informationen. In Teilen sei die Partei "der verlängerte Arm autoritärer ausländischer Regime" und agiere gezielt in deren Auftrag gegen deutsche Interessen.

Gruppenantrag

Brandenburger Bundestagsabgeordnete sind uneins bei AfD-Verbotsantrag

Kommende Woche wollen verschiedene Parlamentarier einen Antrag stellen, ein Verbotsverfahren der AfD zu prüfen. Darüber entscheiden müsste letztlich das Bundesverfassungsgericht. Brandenburger Bundestagsabgeordnete zeigen sich uneins.

Mögliches Verbotsverfahren stößt auf geteiltes Echo

Hinter dem Antrag steht eine fraktionsübergreifende Initiative einzelner Abgeordneter. Ihr gemeinsames Ziel ist es, beim Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zum Verbot der AfD zu beantragen. Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Ob und wann der Bundestag über den Antrag abstimmt, ist offen.

In der Bevölkerung stößt das Vorhaben auf ein geteiltes Echo. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten ARD-DeutschlandTrend lehnt eine Mehrheit von 46 Prozent der Befragten die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD ab. Die Zahl derer, die es für angemessen halten, stieg jedoch auf 42 Prozent.

Die AfD blickt derweil gelassen auf die Initiative. Der Antrag sei zum Scheitern verurteilt und werde den Bundestag gar nicht erst passieren, sagte Parteichefin Alice Weidel in dieser Woche. "Sie können nicht 20 Prozent der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland von der demokratischen Teilhabe ausschließen."

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 11.10.2024, 19:30 Uhr

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