Landesarbeitsgericht
Das Landesarbeitsgericht beschäftigt sich am Freitag mit der Frage, ob ein großflächiger Streik in den städtischen Kita in Berlin zulässig ist. Das teilte das Gericht in einer Erklärung schriftlich mit.
In der ersten Instanz hatte das Arbeitsgericht der Gewerkschaft zunächst untersagt, Streiks durchzuführen, um damit Tarifverhandlungen bzw. Verhandlungen über bessere Arbeitsbedingungen zu erzwingen. Verdi hatte daraufhin Berufung eingelegt.
Die Verhandlung soll nun Ende der Woche vor dem Landesarbeitsgericht stattfinden. Verdi will unter anderem erreichen, dass der Personalschlüssel in den Kitas verbessert wird. Der Senat lehnt förmliche Tarifverhandlungen darüber ab, weil dies Sache der Tarifgemeinschaft der Länder sei.
Sollte das Landesarbeitsgericht die Entscheidung der Vorinstanz revidieren, wäre ein Streik in den städtischen Kitas möglich. Bei einer Urabstimmung hatten nach Angaben von Verdi rund 91 Prozent der Mitglieder für den Arbeitskampf gestimmt.
Sendung: rbb24 Inforadio, 09.10.2024, 10:25 Uhr
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