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Audio: rbb24 Inforadio | 02.10.2024 | Kirsten Buchmann | Quelle: dpa/Annette Riedl

Berlin

Verdi hat Berufung gegen Verbot des Kita-Streiks eingelegt

Um den geplanten Kita-Streik in Berlin doch noch beginnen zu können, hat die Gewerkschaft Verdi am Mittwoch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Den ursprünglich ab Anfang dieser Woche vorgesehenen Streik hatte das Arbeitsgericht untersagt.

Die Gewerkschaft habe zunächst ohne Begründung Berufung eingelegt, sagte Verdi-Sprecher Kalle Kunkel. Die werde sie nachreichen.

Gesprächsangebot

Bildungssenatorin will mit Verdi über Situation in kommunalen Kitas sprechen

Der für Montag angekündigte Streik in den Kitas ist vom Berliner Arbeitsgericht untersagt worden. Wie es nun weitergeht, ist unklar. Berlins Bildungssenatorin hat die Gewerkschaft Verdi aufgerufen, die Situation in den Kitas inhaltlich zu besprechen.

Streik an 280 kommunalen Kitas geplant

Ursprünglich hatte Verdi einen unbefristeten Streik in den gut 280 kommunalen Berliner Kitas ab Anfang dieser Woche geplant. Damit will Verdi den Senat dazu bringen, über Entlastungen zu verhandeln, etwa durch einen besseren Personalschlüssel in den Kita-Eigenbetrieben. Gegen den geplanten Streik hatte die Finanzverwaltung beim Arbeitsgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht. Sie ist der Auffassung, der Streik könne die Rechte von Eltern und Kindern unverhältnismäßig beeinträchtigen. Die Gewerkschaftsziele ließen sich außerdem nicht tarifvertraglich regeln.

Das Arbeitsgericht Berlin hatte den unbefristeten Streik am Freitag untersagt und damit dem Antrag des Landes Berlin stattgegeben. Zur Begründung für die Entscheidung vom Freitag verwies das Gericht auch auf eine geltende Friedenspflicht. Es nannte aber auch "verbandsrechtliche Gründe". Gewerkschaften hätten ein grundgesetzlich garantiertes Streikrecht. Allerdings habe aber auch das Land Berlin ein Recht, sich in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu organisieren und müsse keinen Rauswurf aus diesem Verband riskieren.

Der Senat hat Tarifverhandlungen bisher grundsätzlich abgelehnt. Er argumentiert, Berlin sei Mitglied der TdL und dürfe solche Entscheidungen nicht alleine treffen.

Die Gewerkschaft hatte die Begründung des Arbeitsgerichts für das Verbot des unbefristeten Streiks in den Berliner Kita-Eigenbetrieben kritisiert. Anders als das Arbeitsgericht wertet Verdi bereits vereinbarte Gehaltsverbesserungen nicht als Entlastung für die Erzieherinnen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 02.10.2024, 16:50 Uhr

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