Maskenpflicht im Brandenburger Landtag war rechtmäßig
Abgeordnete des Brandenburger Landtags mussten während der Corona-Pandemie ab Ende September 2020 Masken tragen. Das war rechtmäßig. So hat es das Landesverfassungsgericht am 11. Oktober entschieden. Der Landtag hat diesen Beschluss am Mittwoch veröffentlicht.
2023 ist kaum eine Woche alt, und schon gibt es in der Brandenburger Koalition den ersten Streit. Doch der Streit um Maskenpflicht und Co. wird nicht die letzte Konfrontation gewesen - was nicht alle schlecht finden. Von Stephanie Teistler
Geklagt gegen die Maskenpflicht hatte die AfD
Die Maskenpflicht habe Abgeordnete nicht unangemessen in der Ausübung ihres Mandats eingeschränkt, so das Gericht. Die parlamentarische Arbeit sei gewährleistet gewesen. Die Parlamentarier und Parlamentarierinnen hätten trotz der Maskenpflicht im Landtagsgebäude beispielsweise ihre Rede-, Frage-, Antrags- oder Stimmrechte wahrnehmen können.
Auch der Austausch mit Besucherinnen und Besuchern sei größtenteils gewährleistet gewesen. Einschränkungen für Besucher, die aus politischer Überzeugung keine Masken tragen wollten und das Parlamentsgebäude deshalb nicht betreten konnten, seien in Abwägung mit den Rechten von Abgeordneten vertretbar gewesen.
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