Urteil des Landesverfassungsgerichts
Abgeordnete des Brandenburger Landtags mussten während der Corona-Pandemie ab Ende September 2020 Masken tragen. Das war rechtmäßig. So hat es das Landesverfassungsgericht am 11. Oktober entschieden. Der Landtag hat diesen Beschluss am Mittwoch veröffentlicht.
Die Maskenpflicht habe Abgeordnete nicht unangemessen in der Ausübung ihres Mandats eingeschränkt, so das Gericht. Die parlamentarische Arbeit sei gewährleistet gewesen. Die Parlamentarier und Parlamentarierinnen hätten trotz der Maskenpflicht im Landtagsgebäude beispielsweise ihre Rede-, Frage-, Antrags- oder Stimmrechte wahrnehmen können.
Auch der Austausch mit Besucherinnen und Besuchern sei größtenteils gewährleistet gewesen. Einschränkungen für Besucher, die aus politischer Überzeugung keine Masken tragen wollten und das Parlamentsgebäude deshalb nicht betreten konnten, seien in Abwägung mit den Rechten von Abgeordneten vertretbar gewesen.
Gegen die Maskenpflicht geklagt hatte die AfD.
Sendung: rbb24 Inforadio, 23.10.2024, 19 Uhr
Artikel im mobilen Angebot lesen