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Audio: rbb|24 Abendschau 29.10.2024 | Tobias Schmutzler | Quelle: dpa/Monika Skolimowska

Bundesregelung umgesetzt

Berliner Cannabis-Verordnung tritt Anfang November in Kraft

Der Senat hat die lange erwartete Verordnung zur Umsetzung des Cannabis-Gesetzes am Dienstag beschlossen. Genehmigungen für Anbauvereine soll in Berlin künftig das Lageso erteilen. Dazu kommt ein langer Bußgeldkatalog.

Berlin hat nach monatelangen Diskussionen die erforderliche Verordnung für die Umsetzung des bundesweiten Gesetzes zum Cannabiskonsum beschlossen. Das teilte die Staatssekretärin aus der Gesundheitsverwaltung Ellen Haußdörfer (SPD) im Anschluss an die Senatssitzung mit.

Die Verordnung ist erst gültig, sobald sie im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Sie gehe davon aus, dass das Anfang November passiere, sagte Haußdörfer. Berlin ist das einzige Bundesland, das die Zulassung bisher noch nicht geregelt hat - bereits vor mehr als einem halben Jahr trat das bundesweite Gesetz zum Cannabiskonsum in Kraft.

Sobald die Verordnung gilt, ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) dafür zuständig, Cannabis-Anbauvereinigungen die nötige Erlaubnis zu erteilen. Das Lageso soll dafür zusätzliches Personal erhalten. Zusätzlich soll auch der Bußgeldkatalog veröffentlicht werden, mit dem unter anderem Verstöße gegen die Regeln für Anbauvereine bestraft werden sollen.

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Maximal 500 Mitglieder pro Anbauverein

Die Anbauvereinigungen dürfen das gemeinschaftlich angebaute Cannabis zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder weitergeben. Laut der Verordnung darf eine Anbauvereinigung maximal 500 Mitglieder haben, die mindestens 18 Jahre alt sein müssen und jeweils nur in einer Vereinigung Mitglied sein dürfen. Wer in mehr als einer Mitglied ist, muss mit 200 Euro Bußgeld rechnen.

Außerdem darf es berlinweit maximal eine Anbauvereinigung auf 6.000 Einwohner geben, also rechnerisch insgesamt gut 600. Aus Haußdörfers Sicht ist das allerdings keine realistische Größe: "Wir gehen nicht mal davon aus, dass wir in die Nähe einer dreistelligen Zahl kommen",sagte sie am Dienstag.

Ein einziger Anbauverein im Bezirk Marzahn-Hellersdorf hat bisher bereits eine Genehmigung erhalten. Bisher liegen außerdem 23 Anträge auf Genehmigung von Anbauvereinigungen aus zehn Bezirken vor, die demnächst ans Lageso weitergeleitet werden sollen. In Spandau und Mitte gab es noch kein Interesse daran.

Theoretisch sei denkbar, dass es in einem Bezirk zu einer Ballung von Anbauvereinen kommen könne und sich in anderen kaum welche finden, sagte die Staatssekretärin. Viele Anbauflächen seien in Brandenburg vorgesehen. Einen Hotspot gebe es rund um Zossen, sagte Haußdörfer. Die Erlaubnis zum Cannabis-Anbau soll dem Bundesgesetz zufolge befristet für sieben Jahre gelten, nach fünf Jahren kann sie verlängert werden.

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Keine Werbung, Sicherheitskonzept, begrenzte Abgabemenge

Die Vereine müssen dafür auch ein Sicherheitskonzept vorlegen und einen Beauftragten für Suchtprävention bestimmen, sie dürfen keine Werbung für sich machen. Pro Tag dürfen sie höchstens 25 Gramm und im Monat höchstens 50 Gramm Cannabis je Mitglied abgeben.

Cannabis-Anbauvereine müssen bundesweit die gleichen Auflagen erfüllen: Beispielsweise dürfen sich ihre Anbauflächen nicht in Wohngebäuden befinden und sie müssen 200 Meter Abstand zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche einhalten.

300 bis 1.000 Euro für Kiffen in der Nähe von Schulen

Wer in weniger als 100 Metern Abstand zu einer Schule oder einer Kita kifft und dabei erwischt wird, zahlt ein Bußgeld zwischen 250 und 500 Euro. Wer in Anwesenheit von Minderjährigen raucht, 300 bis 1.000 Euro. Wer mehr als die erlaubten maximal 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum bei sich hat, muss mit 250 bis 1.000 Euro Bußgeld rechnen. Und wer Cannabissamen für einen unerlaubten Anbau von außerhalb der EU einführt, dem drohen 100 bis 30.000 Euro Strafe. Das gilt ebenfalls für denjenigen, der für Anbauvereinigungen wirbt oder Sponsoring betreibt, den Anbau also finanziell unterstützt.

Und auch die Anbauvereinigungen müssen bei Regelverstößen mit zum Teil hohen Bußgeldern rechnen - etwa, wenn sie die Kontrolle der Mitgliedschaft nicht sicherstellen oder wenn sie Nichtmitglieder mit Aufgaben beauftragen, die mit der Weitergabe von Cannabis verbunden sind. Der Bußgeldkatalog orientiere sich an dem von Brandenburg, sagte Haußdörfer. "Die Umsetzung dieses Bußgeldkataloges obliegt den Bezirken." Deren Ordnungsämter sollen die Vereine mindestens einmal jährlich kontrollieren.

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Anbauvereinigungen: "Meiste Bezirke weigerten sich bisher, Anträge ernsthaft zu bearbeiten"

Letztlich ändere sich mit der Verordnung für die Clubs in Berlin nur, dass es nun eine zentrale Behörde gibt, die sich anders als die meisten Bezirke in den vergangene Monaten nicht weigern könne, die Anträge ernsthaft zu bearbeiten, sagte die Vorstandsvorsitzende der Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands (CAD), Jana Halbreiter. "Und dass es endlich AnsprechpartnerInnen für die vielen Fragen der Clubs geben soll."

Weiterhin sei unklar, welchen Anforderungskatalog das Lageso für die Anträge habe und wie schnell die bereits vorliegenden Anträge bearbeitet würden. Eine pragmatische Bearbeitung der Anträge sei wünschenswert, sagte Halbreiter. "Allerdings lässt der gleichzeitig verabschiedete Bußgeldkatalog und die Spannweite der Bußgelder erahnen, dass sich Berlin auch hier eher an restriktiven Bundesländern orientiert hat."

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Potentielle Vereine haben Schwierigkeiten, Anbauflächen in Berlin zu finden

Vasili Franco, drogenpolitischer Sprecher der Berliner Grünen, kritisierte am Dienstag im rbb, dass Berlin das Bundesgesetz erst mit großer Verzögerung umsetze. Es habe tatsächlich acht Monate gebraucht, um nur die Zuständigkeiten zu klären. Grundsätzlich sei es aber richtig, dass es beim Lageso eine zentrale Genehmigungsstelle für den Cannabis-Anbau gebe. "Am Ende ist jedes Gramm, das über eine Anbauvereinigung kontrolliert und reguliert abgegeben wird ein Gramm, das es auf dem Schwarzmarkt weniger gibt", so Franco.

Der Bezirk Mitte kritisierte gegenüber dem rbb, die Kontrolle von Verstößen gegen den Bußgeldkatalog und die Überwachung der Vereine sei für die Ordnungsämter nur mit zusätzlichen Mitarbeitern zu schaffen. Deren Einstellung könne wiederum einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Staatssekretärin entgegnete, sie wolle erst nach einem Jahr überprüfen, ob die Bezirke wirklich mehr Mitarbeiter brauchen.

Währenddessen fällt es den Cannabis-Vereinen schwer, in Berlin überhaupt geeignete Anbauflächen zu finden - vor allem wegen des Abstandsgebots von 200 Metern zu Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Schulen, Kitas oder Spielplätzen. "Wenn ich keine Fläche habe, kann ich keinen Antrag stellen. Das eine bedingt das andere", sagte Christoph P. dem rbb, er ist erster Vorstand des "Cannabis Social Club Prenzlauer Berg", der die Antragsunterlagen bereits vorbereitet hat. Nach Angaben des Vereins stehen Hunderte Interessenten auf der Warteliste. Solange man aber keinen Standort gefunden habe, nehme man keine weiteren Mitglieder mehr auf. Viele Vereine sind wegen der Platzschwierigkeiten nach rbb-Recherchen bereits nach Brandenburg umgezogen.

Sendung: rbb|24 Abendschau, 29.10.2024, 19:30Uhr

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