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Quelle: dpa/zentralbild/Reinhard Kaufhold

Entscheidung Oberverwaltungsgericht

Tucholskystraße bleibt für Autoverkehr voraussichtlich gesperrt

Ein Durchfahrtsverbot für Autos in der Tucholskystraße in Berlin-Mitte bleibt wohl doch rechtskräftig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit einer Eilentscheidung eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass Sperren für Autos auf der Straße rechtswidrig seien. Der Bezirk hatte 2023 einen Teil der Tucholskystraße zu einer Fahrradstraße erklärt, nur befahrbar für Anlieger. Zur Absicherung wurden Pfosten aufgestellt, die die Durchfahrt der Autos verhindern sollten. Das Verwaltungsgericht entschied, dass diese Pfosten nicht rechtens sind.

Tucholskystraße seit Sommer 2023 Fahrradstraße

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts bestehen voraussichtlich keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Durchfahrtsverbots für Autos. Der Bezirk habe dargelegt, dass zuvor die gemeinsame Durchfahrt von Fahrrädern und Autos gefährlich gewesen sei.

Das Bezirksamt Mitte hat im Sommer 2023 die Tucholskystraße in eine Fahrradstraße umgewandelt. Für Anlieger war der Autoverkehr weiterhin erlaubt. Kraftfahrzeuge mussten danach an der Kreuzung Tucholskystraße/Auguststraße abbiegen, für den Radverkehr blieb die Durchfahrt weiter erlaubt.

Gegen die wegen des Durchfahrtverbots für Autos aufgestellte Pfosten klagten Anwohner und Betreiber von Restaurants und Geschäften.

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