Cannabiskonsum
Der neue Bußgeldkatalog für Cannabiskonsum in Brandenburg gilt ab dem 1. Januar 2025. Das teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Potsdam mit. Der Schwerpunkt der Sanktionen liege auf dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen.
Cannabiskonsum in sogenannten Konsumverbotszonen soll mit 50 bis 500 Euro bestraft werden. Sind beim Konsum Minderjährige in unmittelbarer Nähe, sollen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro drohen.
Laut Gesundheitsministerium soll der "Bußgeldkatalog Konsumcannabis" als Richtlinie von der zuständigen Behörde angewendet werden. Die Regel- und Rahmensätze seien eine Orientierung bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten - die Höhe des Bußgeldes sei aber letztlich abhängig vom Einzelfall.
Fragen zum Besitz von Cannabis sind bereits durch das Konsumcannabisgesetz geregelt, das bereits zum 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Jede erwachsene Person darf laut Gesetz bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen und mit sich führen, zu Hause gilt eine Grenze von 50 Gramm. Wird die Grenze unterwegs um bis zu 5 Gramm oder zu Hause um bis zu 10 Gramm überschritten, drohe ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Bei höheren Mengen drohe eine "erhebliche" Freiheits- oder Geldstrafe, so das Ministerium.
Sendung: rbb24, 06.11.2024, 13 Uhr
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