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Audio: rbb24 Radio Fritz | 13.11.2024 | Penschek, Jonathan | Quelle: dpa/Sven Hoppe

Streit im Berliner Senat

Experten: Bargeldlimit bei Bezahlkarte für Flüchtlinge ist diskriminierend

Im Streit um die Bezahlkarte für Geflüchtete bekommt die Berliner Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) Rückendeckung von der senatseigenen Ombudsstelle für das Antidiskriminierungsgesetz. In einer Prüfung kommen die Experten zu dem Schluss, dass eine restriktive Bargeld-Obergrenze von 50 Euro Geflüchtete gegenüber anderen Hilfeempfängern benachteiligen und damit diskriminieren würde. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem rbb exklusiv vorliegt.

Auch sei kein "hinreichend sachlicher Grund" für eine mit der Bezahlkarte verbundene restriktive Bargeldobergrenze erkennbar. Damit stärken die Expertinnen und Experten der Ombudsstelle die Position von SPD-Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe. Sie hält die Obergrenze von 50 Euro Bargeld für zu niedrig. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner dagegen hat das 50-Euro-Limit mit Verweis auf die Einigkeit in der Ministerpräsidentenkonferenz ausdrücklich verteidigt.

Nach Beschluss der Bundesländer

Fragen und Antworten zur Bezahlkarte für Geflüchtete

Die Mehrheit der Bundesländer hat zusammen Rahmendaten für die geplante Bezahlkarte für Geflüchtete erarbeitet. Noch in diesem Jahr soll sie an den Start gehen. Erste Details zur Handhabung sind nun festgelegt, viele Fragen aber noch offen.

Beschluss zur Bezahlkarte noch unklar

Für die Linken-Abgeordnete Elif Eralp, die die Anfrage gestellt hatte, macht die Antwort deutlich, dass selbst die senatseigene Ombudsstelle von einer Diskriminierung von Geflüchteten durch die niedrige Bargeldobergrenze ausgehe. Dass der Senat nicht mal auf die Expertise aus dem eigenen Haus höre, sei ein Skandal.

Unklar bleibt weiterhin, wann der Senat einen Beschluss zur Bezahlkarte fassen wird. Ein Sprecher verwies auf intensive Gespräche zwischen der Sozialverwaltung und der Senatskanzlei. Nach der Einführung der Karte in anderen Ländern hatten bereits Sozialgerichte in Hamburg und Nürnberg das 50-Euro-Bargeldlimit gekippt, weil Umstände wie Alter, Krankheit oder Behinderungen durch die starre Obergrenze nicht ausreichend berücksichtigt würden.

Sendung: rbb24 Radio Fritz, 13.11.2024, 19.30 Uhr

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