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Quelle: picture alliance / H. Lucas, X. Bouzas

Berliner Landgericht

Propalästinensische Parole "From the river to the sea" führt zu Verurteilung

Die propalästinensische Parole "From the river to the sea, palestine will be free" hat erstmals in Berlin zu einer Verurteilung wegen des Verwendens von Kennzeichen einer terroristischen Organisation geführt. Eine 42-jährige Berlinerin wurde am Freitag vor dem Landgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.300 Euro verurteilt - zu zahlen in 130 Tagessätzen.

Die Angeklagte soll die Parole in zwei Fällen über ihren öffentlich einsehbaren Instagram-Account im Internet verbreitet haben. Die Tat liegt rund ein Jahr zurück.

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Rechtslage um die Parole bundesweit lange unklar

Der Spruch ist seit rund einem Jahr von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verboten. Das Verbot ist allerdings höchst umstritten [tagesschau.de], da Strafgerichte bundesweit bislang unterschiedlich mit der Bewertung der Parole umgehen. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es noch nicht. Der Anwalt der Verurteilten kündigte bereits an, in Revision gehen zu wollen.

Das Urteil des Berliner Landgericht sei das erste, bei dem im Kontext mit der Parole auf ein Verwenden von Kennzeichen einer Terrororganisation entschieden worden sei, sagte der Staatsanwaltschaft Tim Kaufmann der Deutschen Presse Agentur. In einem früheren Prozess hatte das Amtsgericht Tiergarten eine Frau, die die Parole bei einer Demonstration gerufen hatte - wenige Tage nach dem Hamas-Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023, zu einer Geldstrafe wegen Billigung von Straftaten verurteilt.

Im nun ergangenen Urteil sagte die vorsitzende Richterin Susann Wettley, die Hamas habe sich "den Spruch zu eigen gemacht". Insbesondere seit dem Überfall auf Israel am 7. Oktober werde der Spruch mit der Hamas in Verbindung gebracht. Die verurteilte Frau habe gewusst, dass es sich bei der Hamas um eine Terrororganisation handele.

Frau hatte versucht, sich von ihren Posts zu distanzieren

Die 42-jährige Frau mit iranischer Staatsbürgerschaft wurde zusätzlich auch noch für das Verbreiten von Propagandamitteln einer terroristischen Organisation verurteilt. Sie hatte ein Foto eines Hamas-Mitglieds mit zustimmenden Kommentaren und Emojis gepostet. Insgesamt wurde sie für drei Beiträge zum Nahost-Konflikt auf ihrem Instagram-Profil im November und Dezember 2023 angeklagt. In zwei Fällen verwendete sie die "from the river to the sea, palestine will be free"-Parole. Der Satz bedeutet, es solle ein freies Palästina vom Fluss Jordan und dem Mittelmeer geben - also auch dort, wo sich jetzt Israel befindet. Damit wird Israels Existenzrecht in Frage gestellt.

Die Verurteilte hatte sich im Prozess versucht von ihren Posts zu distanzieren und zudem von psychischen Problemen gesprochen. "Ich war damals einfach krass mit Hamas verbunden, jetzt bin ich raus aus der Bubble", sagte sie laut der dpa im Prozess. Ihr Verteidiger sagte, seine Mandantin habe nicht die Sichtweisen einer Terrororganisation verbreiten wollen.

Sendung: rbb24 Abendschau, 08.11.2024, 19:30 Uhr

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