Messerkriminalität
Messerstraftäter könnten künftig den Führerschein verlieren. Berlins Innensenatorin Spranger will damit ein Signal an potenzielle Täter senden. Wer eine brutale Messerstraftat verübe, sei nicht geeignet, ein Fahrzeug zu führen, so Spranger.
Berlins Innensenatorin Iris Spranger will prüfen lassen, ob verurteilten Messerstraftätern der Führerschein entzogen werden kann. "Das würde ein deutliches Signal an potenzielle Täter senden, dass der Rechtsstaat entschieden gegen Messerangriffe vorgeht", so die SPD-Politikerin.
Gesetze müssten für diese Sanktion laut Innenverwaltung nicht verschärft werden. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer brutalen Messerstraftat lasse schon jetzt Rückschlüsse darauf zu, ob jemand charakterlich geeignet sei, ein Fahrzeug zu führen. So sei in der bundesweit gültigen Fahrerlaubnisverordnung geregelt, dass der Führerschein entzogen werden kann "bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen."
Eine Expertenkommission aus Innenverwaltung und Polizei hat sich auf ein gemeinsames Vorgehen mit dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten geeinigt, das für den Entzug von Führerscheinen zuständig ist. Anfang 2025 soll außerdem eine "Koordinierungsstelle Messer" beim Landeskriminalamt eingerichtet werden. Sie soll vor allem die Daten von Mehrfachtätern berlinweit schneller zusammenführen. Derzeit seien berlinweit elf Täter aktenkundig, die in den letzten zwei Jahren sechs oder mehr Messerstraftaten begangen hätten.
Darüber hinaus wollen Innenverwaltung und Polizei zunächst drei Messerverbotszonen einrichten - in Kreuzberg rund um den Görlitzer Park bis Schlesisches Tor sowie am Kottbusser Tor und rund um den Leopoldplatz in Wedding. Dort ist das Mitführen von Messern dann rund um die Uhr untersagt. Wird dort jemand mit einem Messer angetroffen, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. In den drei Bereichen sollen Sondereinsätze der Polizei und Aktionstage den Kontrolldruck erhöhen. Nach der Verschärfung des Waffenrechts im Bundestag sind dort mittlerweile anlassunabhängige Kontrollen möglich. Laut Innenverwaltung wird der Senat die Verbotszonen noch in diesem Jahr per Verordnung beschließen.
Effektiv gegen Messerkriminalität wären laut der Expertenkommission auch mehr individuelle Waffentrageverbote für verurteilte Täter. Diese müssten vom Gericht verhängt werden. In den Polizeidatenbanken soll zudem ein personenbezogener Hinweis auf bereits begangene Messerstraftaten aufgenommen werden. Die Expertenkommission setzt außerdem auf Präventionsangebote in Schulen und in Unterkünften für Geflüchtete.
"Der Schutz der Bevölkerung vor Missbrauch von Waffen und vor Messerkriminalität muss verbessert werden", so Innensenatorin Spranger.
Laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik wurden in Berlin im vergangenen Jahr 3.482 Messerangriffe erfasst, fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Bei etwa zwei Dritteln der Taten blieb es bei Bedrohungen, 14 Menschen wurden durch Messerangriffe getötet. Etwas mehr als die Hälfte aller Tatverdächtigen hat keinen deutschen Pass, davon sind neun Prozent aus dem Ausland zugewandert. Rund 50 Prozent der Taten finden nicht in der Öffentlichkeit, sondern in geschlossenen Räumen statt.
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