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Umsetzung von Bundesgesetz
Zur Umsetzung des Ganztagsunterrichts in Berliner Grundschulen stehen dem Land bis 2027 rund 220 Millionen Euro zur Verfügung. Das gab Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) am Dienstag bekannt. Der Hauptteil der Kosten kommt vom Bund, das Land Berlin trägt 30 Prozent, also rund 66 Millionen Euro.
Bereits vor drei Jahren hatten Bundestag und Bundesrat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, wonach ab August 2026 stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsunterricht in Deutschland umgesetzt werden soll. In Berlin gibt es diesen Anspruch auf Betreuung zwischen 8 und 16 Uhr schon seit 2005, wie Günther-Wünsch betonte.
Das Angebot aus gebundenen und offenen Ganztagsschulen soll mit den bereitgestellten Mitteln ausgebaut und verbessert werden, so die CDU-Politikerin. In Zukunft soll es durch die Regelung mehr gebundenen Ganztagsunterricht geben. Gebunden heißt, dass der Unterricht über den Tag verteilt wird, hier ist eine Teilnahme verpflichtend. Bei der offenen Ganztagsschule ist nur der Unterricht am Vormittag verpflichtend. Das Mittagessen sowie die Angebote am Nachmittag wie Arbeitsgemeinschaften sind freiwillig.
Sendung: rbb24 Inforadio, 03.12.2024, 16:00 Uhr
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