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Landgericht Potsdam
Der Brandenburger AfD-Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch muss Videos und Posts in den sozialen Medien, in denen er eine Frau verbal angreift, nicht löschen oder korrigieren. Das hat das Potsdamer Landgericht am Mittwoch entschieden.
Hohloch hatte im Sommer bei einer Veranstaltung mit Grundschulkindern im Landtag über Gruppenvergewaltigungen im Zusammenhang mit Migration gesprochen. Das hatten Kinder ihren Eltern berichtet. Die Klägerin hatte daraufhin andere Eltern informiert und eine Beschwerde beim Landtag wegen Hohlochs Verhalten angeregt. Als Reaktion hatte Hohloch dann in den sozialen Medien den Namen der Frau genannt und sie scharf angegriffen.
Das wollte ihm die Frau per einstweiliger Verfügung untersagen lassen. Das Gericht allerdings wertete die Aussagen des AfD-Politikers entweder als freie Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptungen. Daher könnten diese nicht verboten werden. Auch das Foto der Frau habe Hohloch in dem Zusammenhang verwenden dürfen, da sie es selbst auf einer anderen digitalen Plattform hochgeladen habe.
Die Mutter ist eine ehemalige Journalistin, die in der Medienanstalt Berlin-Brandenburg tätig ist und vor Jahren auch für den rbb arbeitete. Hohloch selbst ist Mitglied des rbb-Rundfunkrats.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist möglich.
Sendung: Antenne Brandenburg, 18.12.2024, 16:00 Uhr
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