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Audio: rbb24 Inforadio | 04.12.2024 | Torsten Sydow | Quelle: dpa-Bildfunk/Sebastian Gollnow

Schulden Brandenburgs fast auf Höchststand

Landesrechnungshof Brandenburg fordert Ausgabendisziplin vom Land

Der Landesrechnungshof Brandenburg fordert die künftige Landesregierung auf, die Ausgaben des Landes deutlich einzudämmen. Die Krisensituation der vergangenen Jahre haben zu hohen Mehrausgaben geführt. Daran dürfe man sich nicht gewöhnen. Von Andreas B. Hewel

30 Millionen Euro, diese Summe macht dem Präsidenten dem Landesrechnungshofes Brandenburg, Harald Kümmel, Sorgen. Zwar steht ein Plus vor diesem Betrag, doch die 30 Millionen sind der Rest von 1,6 Milliarden Euro, die das Land Brandenburg noch Ende 2023 als allgemeine Rücklage in der Kasse hatte. Anders ausgedrückt, die Rücklage des Landes wurde innerhalb eines Jahres nahezu aufgebraucht.

Ausgabenreduzierung gefordert

Ein dickes Minus steht dafür vor einer anderen Zahl, 21,4 Milliarden Euro. So hoch ist derzeit die Gesamtverschuldung des Landes. Nur 2021, mitten in der Coronakrise, war sie mit 21,8 Milliarden Euro höher. Für Harald Kümmel ist das Grund genug, einen Appell auszusprechen an die künftige Landesregierung, der fast einer Mahnung gleichkommt. "Die Spielräume in den kommenden Jahren werden kleiner", warnt der oberste Rechnungsprüfer des Landes.

Regierung und Parlament müssten sich einer Ausgabenkritik stellen, fordert er weiter. Die Konsolidierung müsse beginnen, man müsse darauf reagieren, dass die Einnahmen nicht mehr so sprudelten wie in der Vergangenheit.

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Landesrechnungshofpräsident ist gegen Abschaffung der Schuldenbremse

Die fetten Jahre also sind vorbei. Dass die Ausgaben nach den Einnahmen gerichtet werden, das verlangt die Schuldenbremse, die in Brandenburg Verfassungsrang hat. Noch, denn die mögliche neue Regierung aus SPD und BSW will das ändern. In ihrem angestrebten Koalitionsvertrag heißt es, "die Schuldenbremse hat im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld den Realitätscheck nicht bestanden. Wir werden uns daher für ihre Abschaffung einsetzen."

Der Präsident des Landesrechnungshofes hat für diese Pläne kein Verständnis und gibt sich erstmal gelassen. "Solange die Schuldenbremse gilt, werden wir sie selbstverständlich kontrollieren", sagt er schmunzelnd. Aus seiner Meinung zu einer Abschaffung der Schuldenbremse aber macht er keinen Hehl. "Von meiner Warte aus sehe ich es nicht, dass man die Schuldenbremse abschaffen sollte", betont er. "Es sollte – egal wie es ausgestaltet ist – entsprechende Regelungen zur Begrenzung der Schuldenaufnahme geben. Das sind wir, glaube ich, auch den künftigen Generationen schuldig."

Fehlausgaben zum Beispiel bei Corona-Soforthilfe

Wo man in den vergangenen Jahren hätte sparen können, darauf wies der Landesrechnungshof traditionell in seinem jetzt vorgelegten Jahresbericht hin. Besonders die Krisensituationen durch Corona oder die Afrikanische Schweinepest, so ist es im Bericht zu lesen, hätten zu Fehlausgaben und Geldverschwendung geführt. So moniert der Rechnungshof einzelne Ausgaben bei den Corona-Soforthilfen aus dem Jahr 2020.

Zum Beispiel habe ein Verein aus dem Bereich Bildung, Jugend und Sport - genauer benannt wird der Verein im Bericht nicht - 600.000 Euro Corona-Soforthilfe vom Land erhalten, obwohl dieser Verein über vier Millionen Euro liquide Mittel verfügt habe. Die Landesunterstützung hätte damit, so der Rechnungshof, nicht gezahlt werden dürfen.

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In seinem Jahresbericht zählt der Landesrechnungshof viele Mängel auf, die Berlin wohl eine Menge Geld kosten. So werde das Verbot von Ferienwohnungen nur mäßig überwacht - und Berlin gebe weiter mehr Geld aus, als es hat.

Kostenübernahme zwischen Land und Landkreisen zum Teil fehlerhaft

Auch habe das Land zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu bereitwillig Kosten übernommen. Zum Teil handelt es sich dabei um Kosten, die sonst die Landkreise hätten bezahlen müssen. So habe der Landkreis Oder-Spree im Jahr 2020 die Kosten für die Errichtung eines Wildabwehrzauns von knapp einer Million Euro vollständig vom Land erstattet bekommen. Eigentlich hätte der Landkreis aber knapp 280.000 Euro selbst tragen müssen. Das Land übernahm aber diesen Anteil. Damit, so der Landesrechnungshof aber seien dem Land zu Unrecht Mehrkosten entstanden.

Um eine klassische unsinnige Fehlausgabe, wie sie sonst der Landesrechnungshof anprangert, aber handelt es sich hierbei nicht, die öffentliche Hand hätte die Kosten so oder so stemmen müssen. Der Landesrechnungshof aber bleibt hart. Er fordert jetzt das zuständige Verbraucherschutzministerium auf, "die Rückforderung dieser Mittel vom Landkreis Spree-Neiße zu prüfen".

Viel Geld für Schuhwerk

Und manchmal geht der Rechnungshof auch ins Detail. So moniert er teilweise die Erstattung von Kosten für das Schuhwerk von Hundeführerinnen und Hundeführern, die während der Afrikanischen Schweinepest für die Suche von verendeten Wildschweinen unterwegs waren. Im Bericht wird beklagt, die Landkreise hätten "beispielsweise auffallend viele hochpreisige Schuhe im Wert zwischen 200 und 300 Euro" ersetzt.

Ein Hundeführer hat da besonders ihr Interesse geweckt. Dieser hatte "sich innerhalb von sechs Monaten den Kaufpreis für drei Paar Schuhe im Gesamtwert von 800 Euro erstatten" lassen, heißt es im Bericht. Die Schuhe habe dieser nach eigenen Angaben immer wieder vorsorglich entsorgt wegen einer möglichen Kontamination. Das aber, so der Rechnungshof, sei nicht gerechtfertigt, "denn die Kommunen stellten bei jeder Fallwildsuche Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung".

Wie viel möglicherweise falsch ausgegebenes Geld wieder zurückgefordert werden kann, ist nur schwer abzuschätzen. Manche erschlichene Fehlausgabe aber könnte gerichtliche Konsequenzen haben, auch wenn die Befugnisse des Landesrechnungshofes begrenzt sind. "Wir sind nicht dazu berufen, eine strafrechtliche Einordnung hier vorzunehmen“, sagt Thomas Kersting, Direktor beim Landesrechnungshof. Aber er räumt ein "natürlich kriegt die Staatsanwaltschaft unseren Bericht zur Kenntnis. Die wird dann die entsprechenden Schlüsse ziehen."

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.12.2024, 14:40 Uhr

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