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Ein Rettungswagen fährt auf einer Autobahn (Quelle: dpa/Andreas Franke)
Quelle: dpa/Andreas Franke

Einigung mit Krankenkassen

Problem mit Leerfahrten von Krankenwagen in Ostprignitz-Ruppin gelöst

Wer im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Notfall den Rettungsdienst ruft, aber nicht ins Krankenhaus eingeliefert wird, muss keine Sorge mehr haben, dafür zahlen zu müssen. Der Kreistag hat am Donnerstagabend mit großer Mehrheit die neuen Rettungsdienstgebühren für dieses Jahr beschlossen. Sie sind zuvor mit den Krankenkassen ausgehandelt worden. Im Rahmen dessen ist auch das Problem der Leerfahrten geklärt worden.

Symbolbild: Rettungswagen in Brandenburg, aufgenommen am 13.08.2024. (Quelle: Picture Alliance/Schoening)

Zwei Landkreise in Brandenburg

Fehlfahrten von Krankenwagen müssen künftig vom Verursacher selbst gezahlt werden

Immer öfter wird der Rettungsdienst gerufen - auch wenn das medizinisch nicht immer notwendig ist. Dadurch entstehen teilweise Kosten in Höhe von zwei Millionen Euro pro Jahr. Künftig müssen die Verursacher der Fehlfahrten in zwei Landkreisen zahlen.

"Sie werden nicht extra abgerechnet, sie sind aber als Wagnis und Risiko prozentual miteingepreist auf die entsprechenden Gesamtfahrten - also damit auch abgebildet und das in einem Umfang, wo sowohl Krankenkassen als auch wir sagen können, das ist vertretbar", sagte Landrat Ralf Reinhardt (SPD) dem rbb nach der Kreistagsentscheidung. Es sei ein guter Weg gefunden worden.

Wie genau die Lösung erzielt wurde, dazu hätten die Vertragspartner Stillschweigen vereinbart, hieß es weiter. Nur so viel: Die Kreisverwaltung habe ihre Kalkulation der Gebühren so angepasst, dass die Krankenkassen mitgehen konnten, so Reinhardt.

Hintergrund ist ein Streit über die Finanzierung von sogenannten Fehlfahrten von Rettungsdiensten. Bis Ende 2024 wurden die Kosten dafür noch von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Oberspreewald-Lausitz hatten daraufhin neue Gebührensatzungen beschlossen. Sofern ein Rettungswagen oder ein Notarzt-Fahrzeug umsonst ausrückt, müssen künftig diejenigen zahlen, die ihn alarmiert haben, war darin festgesetzt worden. In OPR ist das nun wieder hinfällig.

Sendung: rbb24 Brandenburg alktuell, 21.3.2025, 19:30 Uhr

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