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Holger Wöckel (l-r), Thomas Offenloch, Rhona Fetzer, die Vorsitzende Christine Langenfeld, Astrid Wallrabenstein und Peter Frank vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgericht kommen in den Verhandlungssaal. (Quelle: dpa/Anspach)
Audio: rbb24 Inforadio | 26.03.2025 | Lagmöller, Alena | Quelle: dpa/Anspach

Bundesverfassungsgericht

Solidaritätszuschlag darf vorerst bestehen bleiben

Der Solidaritätszuschlag darf erst einmal weiter erhoben werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden.

Es wies damit eine Beschwerde von mehreren FDP-Politikern zurück [bundesverfassungsgericht.de]. Die bisher noch von dem Abschlag betroffenen Steuerpflichtigen - Unternehmen, Kapitalanleger und Gutverdienende - müssen die Abgabe also weiter zahlen.

Die künftige Bundesregierung dürfte angesichts der ohnehin schwierigen Haushaltslage aufatmen. Denn über die Abgabe fließen bisher Jahr für Jahr zweistellige Milliardenbeträge in den Etat. Hätte Karlsruhe den Soli gekippt, hätte sich ein erhebliches Loch im Haushaltsloch aufgetan.

Soli bleibt - aber darf nicht zeitlich unbegrenzt sein

Einen Freibrief für die Abgabe bedeutet diese Entscheidung aber nicht: Der Senat wies sehr deutlich darauf hin, dass eine Ergänzungsabgabe wie der Soli nicht zeitlich unbegrenzt erhoben dürfe und immer wieder geprüft werden müsse.

26.03.2025, Brandenburg, Potsdam: Dietmar Woidke (SPD, 3.v.r), Ministerpräsident von Brandenburg, gibt während der Sitzung des Brandenburger Landtags die Regierungserklärung ab (Quelle: dpa/Soeren Stache).

Regierungserklärung

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Denn die Abgabe werde verfassungswidrig, wenn der "aufgabenbezogene Mehrbedarf" - in diesem Fall die zusätzlichen Kosten für die Deutsche Einheit - offensichtlich wegfällt. Heute sei das noch nicht der Fall, befanden die Richterinnen und Richter. Der Bund müsse das aber im Blick behalten.

Der Soli wird als Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge erhoben und beträgt 5,5 Prozent der jeweiligen Steuer. Das sei keine unzumutbare Besteuerung, betonte Richterin Christine Langenfeld.

Auch liege dadurch, dass nur noch ein kleiner Teil der Steuerpflichtigen den Soli abgeben müsse, keine Ungleichbehandlung der Steuerzahler vor. Damit hatten unter anderem die klagenden FDP-Politiker argumentiert.

FDP und CDU fordert Steuererleichterungen

Einer von ihnen, der ehemalige Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Christian Dürr, betonte, die Beschwerde sei zwar zurückgewiesen worden. "Aber der Senat hat dem Steuerstaat heute klare Grenzen gesetzt." Der wohl künftige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) müsse jetzt handeln: "Wer sich 1,5 Billionen Euro Schulden genehmigt, sollte auch in der Lage sein, 13 Milliarden Euro jährliche Entlastung für Betriebe, Leistungsträger und Sparer umzusetzen. Eine politische Entscheidung ist heute umso notwendiger geworden", so Dürr.

Die Union pochte nach dem Urteil auf Steuererleichterungen. "Wir akzeptieren das Urteil. Gleichwohl bräuchten wir jetzt dringend steuerliche Entlastungen für die Unternehmen und für die arbeitende Mitte, damit der Standort Deutschland im internationalen Vergleich wieder wettbewerbsfähig wird und wir auf einen Wachstumskurs zurückkehren", sagte der CDU-Haushaltspolitiker Mathias Middelberg der Nachrichtenagentur DPA. Wirtschaftsverbände forderten Union und SPD auf, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen.

Der geschäftsführende Finanzminister Jörg Kukies (SPD) begrüßte die Karlsruher Entscheidung. Damit sei Klarheit geschaffen für die Aufstellung des Bundeshaushalts.

Stefan Evers (l-r, CDU), Berliner Senator für Finanzen, CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Stettner, Kai Wegner (CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin, SPD-Fraktionsvorsitzender Raed Saleh, Franziska Giffey (SPD), Berliner Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, und die SPD-Landesvorsitzenden, Martin Hikel und Nicola Böcker-Giannini. (Quelle: dpa/Joerg Carstensen)

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Gutachten rechnet bis 2030 mit Folgekosten der Einheit

Ursprünglich war der Solidaritätszuschlag eingeführt worden, um die Kosten für die deutsche Wiedervereinigung zu finanzieren. Zunächst galt er befristet, seit dem Jahr 1995 wurde er dauerhaft eingeführt. Die Abgabe fließt ausschließlich dem Bund zu. Für 90 Prozent der Steuerpflichtigen wurde sie im Rahmen des "Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995" abgeschafft.

Sechs FDP-Politiker hatten wegen der umstrittenen Abgabe schließlich das oberste deutsche Gericht angerufen. Sie waren der Meinung, der Zuschlag sei Ende 2019 mit Auslaufen des Solidarpakts II, über den Transferleistungen an die ostdeutschen Bundesländer flossen, verfassungswidrig geworden.

Dem widersprach der Senat des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls deutlich. Es komme nicht auf bestimmte zeitliche Fristen an, sondern allein darauf, ob es noch einen Mehrbedarf gebe oder nicht.

Das Bundesverfassungsgericht berief sich in seinem Urteil auch auf ein im Verfahren vorgelegtes Gutachten, nach dem der Bundeshaushalt noch bis 2030 in bestimmten Bereichen durch die Einheit belastet werde. Dass die in der Verhandlung im November angehörten Ökonomen keine einheitliche Bewertung dazu hatten, deutete das Gericht als Zeichen dafür, dass zumindest nicht von einem offensichtlichen Wegfall der Mehrkosten ausgegangen werden könne.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.03.2024, 18.02 Uhr

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