Deutlich mehr als 2016
Für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September haben 34 Parteien eine Landesliste oder Bezirkslisten eingereicht. Die Frist endete am Dienstag um 18 Uhr.
Das sind deutlich mehr als bei der vergangenen Wahl. Im Jahr 2016 hatten 25 Parteien Landes- oder Bezirkslisten eingereicht. Damals wurden die Listen von vier Parteien abgelehnt, insbesondere aufgrund fehlender Unterstützungsunterschriften.
Die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin und die Bezirkswahlämter prüfen nun die eingereichten Unterlagen. Für Parteien, die nicht im Abgeordnetenhaus oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, werden die eingereichten Unterstützungsunterschriften geprüft.
Benötigt werden 550 Unterschriften von Wahlberechtigten, wenn eine Partei mit Landesliste kandidiert, oder 46 Unterschriften für jede Bezirksliste. Wegen der besonderen Umstände aufgrund der Corona-Pandemie wurde die laut Landeswahlgesetz vorgegebene Zahl deutlich heruntergesetzt.
Der Landeswahlausschuss entscheidet am 30. Juli über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge. Zurückgewiesene Parteien können dann Widerspruch einlegen, der am 5. August vom Bundeswahlausschuss beschieden wird. Erst danach steht endgültig fest, welche Parteien bei der Abgeordnetenhauswahl 2021 antreten werden.
Artikel im mobilen Angebot lesen