Eines der wichtigsten Ziele der rot-grün-roten Koalition ist es, den Wohnungsneubau und die dazugehörige Infrastruktur in der Stadt "mit höchster Priorität voranzubringen". Die Zielsetzung sei es 20.000 neue Wohnungen im Jahr zu bauen. Möglichst die Hälfte davon soll in dieser Legislatur im gemeinwohlorientierten und bezahlbaren Segment entstehen.
Bis 2030 sollen insgesamt 200.000 neue Wohnung errichtet werden. Der Wohnungsbau solle "insbesondere durch verträgliche Nachverdichtung, Aufstockung, Transformation im bebauten Bereich wie zum Beispiel Parkplätze, Nutzungsstapelung, graue Flächen und in neuen Stadtquartieren" realisiert werden.
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) soll für alle in Berlin lebenden leistungsberechtigten Wohnungslosen mit geringem Einkommen ermöglicht werden - unabhängig von der Dauer des Aufenthaltsstatus. In Unterkünften nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz, Frauenhäusern und Einrichtungen der Kältehilfe untergebrachte Menschen sollen einen WBS mit höchster Dringlichkeitsstufe erhalten.
In Bezug auf den "Deutsche Wohnen Co. enteignen"-Volksentscheid einigten sich die drei Parteien auf einen Kompromiss: In den ersten hundert Tagen wird eine Expertenkommission "zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des Volksbegehrens" eingesetzt. Diese soll innerhalb eines Jahres Empfehlungen für das weitere Vorgehen erarbeiten. 2023 sollen die zuständigen Senatsverwaltungen dann gegebenenfalls Eckpunkte für ein Vergesellschaftungsgesetz vorlegen.
Außerdem sollen Schlüsselprojekte des sozialen und ökologischen Stadtumbaus umgesetzt werden. Dazu gehörten unter anderem die Aufnahme der Planung des schrittweisen Rückbaus der A103 und A104. Dies solle in Absprache mit dem Bund passieren.