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Audio: Inforadio | 11.10.2021 | Birgit Raddatz | Quelle: dpa/Christophe Gateau

Wahlen in Berlin

Wie es nach dem amtlichen Endergebnis weitergeht

Nach den Wahlen und den Pannen steht Berlin eine entscheidende Woche bevor: Die amtlichen Endergebnisse werden bekannt gegeben. Dann sind auch Einsprüche vor Gericht möglich. Worauf es dabei ankommt und wie es jetzt weitergeht. Von Birgit Raddatz

Den Anfang macht am Montag der Landeswahlausschuss. Er stellt das endgültige Berliner Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl in einer öffentlichen Sitzung fest. Auch die Kreis- und Bezirksausschüsse geben an diesem Tag die endgültigen Ergebnisse bekannt. Am 14. Oktober folgt dann das endgültige Landesergebnis der Berlin-Wahl.

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Bundestagswahl: Einspruch bis Ende November

Wer Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis erheben will, muss dies innerhalb von zwei Monaten beim Bundestag schriftlich tun. Die Frist endet demnach am 26. November, 24 Uhr. Lehnt der Wahlprüfungsausschuss die Beschwerde ab, kann der Beschluss beim Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

Der Berliner Innensenator Andreas Geisel hatte am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (beide SPD) trotz etlicher Wahlpannen betont, die bisher vorliegenden Zweitstimmen-Ergebnisse für die Bundestagswahl seien aus seiner Sicht nicht so knapp, dass ein Einspruch Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

Hohe Hürden für Anfechtung der Wahl

Auch gegen das amtliche Endergebnis der Berlin-Wahl kann ab Donnerstag nach Bekanntgabe Beschwerde eingereicht werden – im Gegensatz zur Bundestagswahl allerdings nicht von den Wahlberechtigten selbst. Hier müssen sich entweder Parteien, Bewerber*innen, Wahlorgane, die scheidende Landeswahlleiterin oder der Innensenator beim Berliner Verfassungsgerichtshof melden. Geisel hatte die Möglichkeit am Freitag nicht ausgeschlossen, dies bei noch nachträglich festgestellten, gravierenden Fehlern auch zu tun. Allerdings glaube er nicht, dass eine komplette Neuauszählung dadurch nötig wird, vielmehr handle es sich aus seiner Sicht um Überprüfungen oder Nachwahlen in einzelnen Fällen.

Denn die Hürden für eine Anfechtung der Wahl sind hoch. Wenn es wie im Fall Berlin zu Verstößen gekommen ist, müssen diese mandatsrelevant sein, sich also auf das Ergebnis auswirken. Danach sieht es bisher nicht aus.

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Berlin braucht neue Landeswahlleiterin

Am Freitag hatte Geisel – unter Vorbehalt des amtlichen Endergebnisses – bereits Berichte aus allen zwölf Bezirken zu den Wahlpannen vorgestellt. Demnach war es in einzelnen Bezirken wie Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg zu Abbrüchen bei der Auszählung gekommen, in Pankow mussten Wahllokale vorzeitig schließen und wiesen nach jetzigem Stand rund 70 Wahlberechtige ab. Geisel sagte am Freitag, warum es dazu gekommen sei, müsse der zuständige Bezirkswahlausschuss im Bericht zum amtlichen Endergebnis noch begründen.

Außerdem braucht Berlin eine neue Landeswahlleiterin. Kurz nach Bekanntwerden der Pannen bat die bisherige Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, den Senat, sie von dem ehrenamtlichen Posten zu entbinden, was dieser auch vergangene Woche tat. Wer ihr nachfolgt, ist bisher nicht bekannt.

Expertenkommission soll bis Ende März 2022 Ergebnisse liefern

Die Aufarbeitung der Wahlpannen geht auch nach der Bekanntgabe der amtlichen Endergebnisse weiter. Im Laufe des Novembers soll eine Expert*innen-Kommission aus Wissenschaftler*innen, der stellvertretenden Landeswahlleiterin, der Zivilgesellschaft sowie gegebenenfalls dem Parlament auch die organisatorischen Probleme rund um die Wahl analysieren und Vorschläge machen, wie es besser ginge. Die Kommission soll ihre Arbeit laut Geisel bis zum März 2022 abgeschlossen haben. Denn dann stehen voraussichtlich auch schon wieder Abstimmungen für weitere Volksentscheide an.

Sendung: Inforadio, 11.10.2021, 07:20 Uhr

Beitrag von Birgit Raddatz

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