Parteien kündigen Einsprüche gegen amtliches Endergebnis an
Das amtliche Ergebnis der Landtagswahl in Berlin soll am Donnerstag verkündet werden. Parteien haben angekündigt, dagegen Einspruch zu erheben. Gibt das Gericht den Einsprüchen statt, müsste in einigen Teilen Berlins die Wahl wiederholt werden.
Nachdem es am Wahltag zu Unregelmäßigkeiten in verschiedenen Berliner Wahllokalen gekommen ist, haben mehrere Parteien angekündigt, Einspruch gegen das Ergebnis der Berliner Abgeordnetenhauswahl zu erheben. Unter ihnen ist die Satire-Partei "Die Partei", die Freien Wähler und die "Liberal-Konservativen Reformer" (LKR).
Mit der offiziellen Verkündigung des amtlichen Endergebnisses der Abgeordnetenhauswahl am 14. Oktober können beim Verfassungsgerichtshof Einsprüche erhoben werden. Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Ludgera Selting sagte gegenüber dem rbb: "Die Verfahren, sofern sie beim Gericht anhängig werden, werden wir mit großem Nachdruck bearbeiten. Gründlichkeit geht hier vor Eile." Sie könne daher keine Prognose abgeben, wie lange die Wahlprüfungen dauern werden.
Fast drei Wochen nach dem Wahltag ist das Ausmaß der Wahlpannen in Berlin weiter unklar. Die Zuständigen schieben sich gegenseitig den Ball zu und schotten sich ab. Der Regierende Bürgermeister gefährdet mit seiner Beurteilung ein wichtiges Wahlprinzip. Von Dominik Ritter-Wurnig
Sondersitzung des Innenausschuss
Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Einsprüche folgen. Neben Parteien können grundsätzlich auch die Senatsverwaltung für Inneres und der Landeswahlleiter bzw. Landeswahlleiterin die Wahl anfechten. Wähler sind nur beim Vorliegen besonderer Wahlfehler zum Einspruch berechtigt.
Die Frist beträgt insgesamt vier Wochen. Gibt das Gericht den Einsprüchen statt, könnte eine Folge sein, dass in einigen Teilen Berlins die Wahl wiederholt werden müsste. Das hat es in Berlin nach der Wiedervereinigung noch nicht gegeben.
Am Freitag wird sich darüber hinaus in einer Sondersitzung auch der Innenausschuss mit den Folgen und Konsequenzen aus dieser Wahl befassen.