Verfassungsgerichtshof weist erste Eilanträge gegen Berlin-Wahl zurück
Das Berliner Abgeordnetenhaus kann am Donnerstag wie geplant zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat am Montag zwei Eilanträge des fraktionslosen Abgeordneten Marcel Luthe gegen die Abgeordnetenhauswahl zurückgewiesen.
Luthe, der es nicht mehr in das neugewählte Parlament geschafft hat, wollte die konstituierende Sitzung des neuen Parlements verhindern. Das Gericht entschied, dass beide Anträge erfolglos bleiben. Der erste Antrag vom 26. Oktober sei schon offensichtlich unzulässig, weil er vor Beginn der Frist eingegangen ist. Einsprüche gegen die Wahl können erst erfolgen, wenn das amtliche Endergebnis tatsächlich im Amtsblatt veröffentlicht ist. Dies war erst am 28. Oktober der Fall.
Das amtliche Ergebnis der Landtagswahl in Berlin soll am Donnerstag verkündet werden. Parteien haben angekündigt, dagegen Einspruch zu erheben. Gibt das Gericht den Einsprüchen statt, müsste in einigen Teilen Berlins die Wahl wiederholt werden.
Luthe hatte zwar vorsorglich am 28. Oktober seine Eingabe bei dem Gericht wiederholt. Doch auch dieser Einspruch wurde im Eilverfahren zurückgewiesen, "weil er über das zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes im Einspruchsverfahren rechtlich Mögliche hinausgreift", schreibt das Gericht.
Laut Berliner Verfassung muss das neue Abgeordnetenhaus spätestens sechs Wochen nach der Wahl zu einer konstituierenden Sitzung zusammentreten. Damit endet die Wahlperiode des alten Abgeordnetenhauses. Schon der Wortlaut der Vorschrift lasse erkennen, dass die Ausdehnung der Wahlperiode unzulässig sei, so das Gericht [berlin.de].
Weitere Einsprüche Luthes noch offen
Luthe, der in dieser Wahl für die freien Wähler angetreten ist, hatte den Einzug ins Parlament verpasst. Unter anderem scheiterte er an der Fünfprozenthürde. Er hatte mehrere Wahlfehler gerügt, die er auch in einem Hauptsacheverfahren angreift. Dieses Verfahren bleibt von der heutigen Eilentscheidung unberührt.