Geisel bittet um Vorschläge für Expertenkommission
Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) will die Frakionen im Abgeordnetenhaus um Vorschläge zur Besetzung einer Expertenkommission zur Analyse der Wahlpannen bitten. Das kündigte er am Dienstag an.
Im November wolle er dann den Vorschlag zur Besetzung der Kommission dem Senat unterbreiten, sagte Geisel. Er gehe von einer Besetzung mit 18 oder 19 Personen aus. "Ich habe veranlasst, dass wir die demokratische Opposition im Abgeordnetenhaus genauso wie die bisherigen Regierungsfraktionen abfragen zu Vorschlägen, damit die Akzeptanz dieser Expertenkommission breit ist."
Es gehe darum, möglichst aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens Vorschläge zu bekommen. Nach Geisels Vorstellung sollen in der Kommission Praktiker aus der Landeswahlleitung und den Bezirkswahlleitungen, Wissenschaftler und Persönlichkeiten aus der Justiz und der Zivilgesellschaft vertreten sein. Die Expertenkommission werde vor allem darauf abzielen zu prüfen, inwieweit das Landeswahlgesetz und die Landeswahlordnung in Berlin den Anforderungen entsprächen und welche Veränderungen nötig seien.
5.000 Stimmzettel nicht ausgegeben, 1.600 ungültige Stimmen, 73 Wahllokale vorübergehend geschlossen, 3 Abbrüche: Die Liste der Wahl-Pannen in Berlin ist lang. Ein Überblick über "erschreckende" Zahlen. Von Dominik Ritter-Wurnig
Mögliche Neuwahl eventuell vor Sommerpause
Geisel sagte, die Innenverwaltung prüfe derzeit noch, ob sie Einspruch gegen Ergebnisse der Wahl zum Abgeordnetenhaus einlegen werde. "Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen", so der Innensenator. Dabei gelte Sorgfalt vor Eile. Einsprüche gegen das Wahlergebnis seien aber auch erst in rund zweieinhalb Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt möglich. "Danach besteht eine vierwöchige Einspruchsfrist, um Einspruch einzulegen beim Verfassungsgerichtshof."
Die Landeswahlleitung hat bereits angekündigt, beim Berliner Verfassungsgerichtshof Einspruch einzulegen, weil es in zwei Wahlkreisen Wahlrechtsverstöße gegeben habe, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten.
Falls der Verfassungsgerichtshof dem folge, wäre in den betreffenden beiden Wahlkreisen eine Nachwahl für die Erststimme noch vor der Sommerpause möglich, so der Innensenator. Es sei davon auszugehen, dass Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes dazu im Frühjahr 2022 vorlägen.
Bei der Wahl am 26. September hatte es zahlreiche Pannen gegeben. An dem Tag wurde in Berlin nicht nur das Abgeordnetenhaus gewählt, die Bürger gaben auch für den Bundestag und zwölf Bezirksverordnetenversammlungen ihre Stimmen ab. Außerdem konnten sie bei einem Volksentscheid über die Enteignung großer Wohnungsunternehmen abstimmen.