Bereits Einsprüche angekündigt
Falsche oder zu wenige Wahlzettel, Stimmabgaben weit nach 18 Uhr: Bei den Wahlen sind in Berlin peinliche Pannen passiert. Am Donnerstag wird das amtliche Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl verkündet, dann kann auch Einspruch eingelegt werden.
Der Berliner Landeswahlausschuss verkündet am Donnerstag das amtliche Endergebnis der Abgeordnetenhauswahl. Die öffentliche Sitzung findet in der Senatsverwaltung für Inneres statt.
Sobald das Wahlergebnis im Amtsblatt veröffentlich wird, kann innerhalb eines Monats Einspruch dagegen Einspruch beim Berliner Verfassungsgerichtshof eingelegt werden. Mehrere Parteien haben bereits im Vorfeld angekündigt, diesen gerichtlichen Weg einzuschlagen, weil es am Wahltag zu Unregelmäßigkeiten in verschiedenen Berliner Wahllokalen gekommen war. Unter ihnen sind die Satire-Partei "Die Partei", die Freien Wähler und die Kleinpartei "Liberal-Konservative Reformer" Berlin (LKR).
Das rbb Fernsehen sendet zu dem Thema am Donnerstag um 20:15 Uhr ein rbb Spezial.
Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Ludgera Selting sagte gegenüber dem rbb, die Verfahren würden mit großem Nachdruck bearbeitet werden. "Gründlichkeit geht hier vor Eile." Sie könne daher keine Prognose abgeben, wie lange die Wahlprüfungen dauern werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Einsprüche folgen.
Diese müssen genau begründet werden, die Liste der Einspruchgründe ist recht kurz. Ein Grund kann etwa sein, wenn das Wahlergebnis rechnerisch unrichtig festgestellt worden sein soll oder gültige Stimmen für ungültig oder ungültige Stimmen für gültig erklärt worden sein sollen. Das muss zudem in einem Umfang geschehen sein, der sich auf die Verteilung der Sitze auswirkt. Ein weiter Grund kann sein, wenn Personen zu Unrecht in das Wahlverzeichnis eingetragen worden sein sollen oder zu Unrecht einen Wahlschein erhalten oder keinen Wahlschein erhalten haben sollen und dadurch die Verteilung der Sitze beeinflusst wurde.
Einspruch kann aber nicht jeder einlegen. Je nach unterstelltem Wahlfehler können dies betroffene Abgeordnete und Kandidaten, die Wahlleitungen auf Bezirks- und Landesebene, die Fraktionen oder der Präsident des Abgeordnetenhauses, die Senatsverwaltung für Inneres oder Parteien tun. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte dieses Option zuletzt auch nicht ausgeschlossen. Die Wahlberechtigten können sich nur bei mutmaßlichen Fehlern im Hinblick auf Wahlverzeichnis und Wahlschein an den Verfassungsgerichtshof wenden.
Die Frist beträgt insgesamt vier Wochen. Gibt das Gericht den Einsprüchen statt, könnte eine Folge sein, dass in einigen Teilen Berlins die Wahl wiederholt werden müsste. Das hat es in der Hauptstadt nach der Wiedervereinigung noch nicht gegeben.
Am Freitag wird sich darüber hinaus auch der Innenausschuss in einer Sondersitzung mit den Folgen und Konsequenzen aus dieser Wahl befassen. Mittlerweile liegen aus allen zwölf Bezirken Berichte zu den Vorgängen am Wahlsonntag vor. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Innensenator Andreas Geisel (beide SPD) erklärten in einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag, sie gingen nicht davon aus, dass die Wahl durch die Fehler und Pannen verfälscht wurde. Allerdings schloss Geisel Nachwahlen in einzelnen Wahlkreisen nicht aus.
Die Bezirke Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg, wo es bei der Wahl besonders viele Auffälligkeiten gegeben hatte, hatten am Montag erklärt, keine der Pannen sei relevant für das Ergebnis gewesen.
Der Landeswahlausschuss stellte bereits am Montag das Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl in der Hauptstadt fest. Gegenüber dem in der Wahlnacht ermittelten vorläufigen Ergebnis ergaben sich demnach nur geringfügige Änderungen. Auch dagegen hat es vor allem aus Berlin bereits viele Einsprüche gegeben. Hier können auch Wahlberechtigte davon Gebrauch machen.
Sendung: Fritz, 14.10.2021, 08:10 Uhr
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