Erste Unterlagen zugeschickt
Noch sind es sechs Wochen bis zum Wahltermin für die Wiederholung der Abgeordnetenhaus- und der Bezirksverordnetenwahlen in Berlin. Die ersten können nun aber bereits per Briefwahl abstimmen.
Rund sechs Wochen vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin können Briefwählerinnen und -wähler bereits ihre Stimme abgeben. Seit Montag werden die rund 2,8 Millionen Wahlbenachrichtigungen verschickt.
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen und die Briefwahl seien bisher ohne Störung verlaufen, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler am Mittwoch bei einem Termin im Briefwahlzentrum des Bezirks Steglitz-Zehlendorf. Bröchler zufolge wurden bisher alle Unterlagen gedruckt und plangemäß geliefert. Bis zum Mittwochmorgen beantragten rund 17.000 Berlinerinnen und Berliner ihre Briefwahlunterlagen.
Auch in den Bezirksämtern können Wahlberechtigte, die nicht am eigentlichen Wahltermin ihre Stimme abgeben können oder wollen, bereits jetzt ihr Kreuz machen.
Landeswahlleiter Bröchler hatte den Wahltermin für den 12. Februar festgelegt, nachdem das Landesverfassungsgericht Mitte November die Wahlen vom September 2021 wegen zahlreicher Pannen und "schwerer systemischer Mängel" für ungültig erklärt und eine komplette Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksvollversammlungen verlangt hatte.
Allerdings ist gegen die Entscheidung des Gerichts beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag eingegangen. Dahinter stehen 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs wenden. Darüber muss das Verfassungsgericht noch entscheiden.
Sollte das Gericht den Termin am 12.2. kippen, sieht Bröchler etliche offene Fragen. Das gelte etwa für die im Rahmen der Briefwahl bereits abgegebenen Stimmen, sagte er. "Das sind alles ungeklärte Rechtsfragen, die wir dann überprüfen müssen. Wir haben so einen Fall noch nicht gehabt", sagte der Verwaltungswissenschaftler.
Eine Entscheidung der Richter in Karlsruhe gegen die komplette Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten wäre nach Bröchlers Worten ein massiver Eingriff. "Das Bundesverfassungsgericht hat bisher immer argumentiert, es wäre es keine Superrevisionsinstanz für die Landesverfassungsgerichte", sagte er. "Von daher ist die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass das Bundesverfassungsgericht diesen Weg geht."
Falls doch, würden sich die Fragen stellen, was mit den Stimmzetteln passiere und wie der Zug, der am 2. Januar ins Fahren gekommen sei, gestoppt werden könne, so Bröchler.
Bei der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl sind 2.442.049 Berliner wahlberechtigt. Bei der Wahl für die Bezirksverordnetenversammlungen sind es 2.738.586. Dort können auch 16- und 17-jährige Deutsche und in Berlin lebende ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben. Bis zum Wahltag könne sich die Zahl der Wahlberechtigten durch Fortzüge aus Berlin und durch Todesfälle noch geringfügig verändern.
Teilweise wiederholt werden muss die Bundestagswahl, die ebenfalls am 26. September 2021 in Berlin stattfand. Allerdings wird sie nicht komplett wiederholt und nicht am 12. Februar, denn über Fehler bei einer Bundestagswahl entscheidet der Bundestag.
Der Bundestag hatte zwar im November festgestellt, dass wegen der vielen Wahlpannen in 431 von rund 2.300 Berliner Stimmbezirken die Wahl wiederholt werden muss. Allerdings sind Klagen dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, das nun erst eine Entscheidung fällen muss - und erst dann kann ein Wahlwiederholungstermin festgelegt werden. Um solch eine Wahl dann auch vorbereiten zu können, wird dieser Termin dann erst nach dem 12. Februar liegen.
Sendung: rbb24 Inforadio, 04.01.2023
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